Österreich
Schülerin darf nicht Bus fahren – wegen 20 Metern
Weil das Haus ihrer Familie wenige Meter zu nah an der Schule steht, muss das Mäderl als einzige zu Fuß gehen – und wird dafür zum Gespött ihrer Mitschüler.
20 Volksschüler leben in St. Lorenzen – weit genug vom neu errichteten Schulzentrum in St. Margarethen bei Knittelfeld (Bezirk Murtal) entfernt, dass für sie ein eigener Schülertransport eingerichtet wurde. Während 19 Kinder täglich mitfahren dürfen, wird einem kleinen Mädchen dies verwehrt.
"Wir wohnen 20 Meter zu nah an der Schule", klagt der Vater des Kindes in der "Kleinen Zeitung" und empört sich über die vorgeschriebene Zwei-Kilometer-Grenze: Denn um einen Schulbus nutzen zu können, muss der Wohnort des Kindes mindestens zwei Kilometer von der besuchten Bildungseinrichtung entfernt liegen.
Mädchen wurde sogar kontrolliert
Zu Schulbeginn zeigte man sich in der Gemeinde offenbar kulant, wie der Vater erzählt. Der Familie wurde zugesagt, dass ihr Kind ebenso den eigens eingerichteten Schulbus benutzen dürfte.
"Am Anfang hat man uns das zugesagt, sie ist auch eine Woche ganz normal mit dem Bus hingefahren", wird der verzweifelte Vater zitiert. "Plötzlich hieß es, sie dürfe nicht mit, das wurde sogar kontrolliert." Seine Tochter wäre die einzige in der Gegend, die nicht mitfahren dürfte und sei deshalb schon von ihren Mitschülern gehänselt worden. Die nächstbeste Alternative, ein Linienbus, würde erst eine Stunde später abfahren.
Finanzamt warnt vor "gravierenden Folgen"
Hilfesuchend wandte sich der Vater an FPÖ-Landtagsabgeordnete Liane Moitzi. Seit einem Monat suche man nun gemeinsam vergeblich nach einer Lösung. "Es kann nicht sein, dass es da keine Menschlichkeit gibt", kommentiert Moitzi.
In einer schriftlichen Stellungnahme soll sich die Gemeinde auf "gesetzliche Vorgaben" berufen. Eine Strecke von 2 Kilometern sei einem jeden Kind zumutbar – in dem Ort gebe es mehrere Kinder, welche ähnliche lange Wege zurücklegen müssen. Außerdem spricht das für Schülertransporte zuständige Finanzamt davon, dass es in dem betreffenden Fall sogar nur 1,8 Kilometer Abstand wären – demnach wohne das Mäderl 200 Meter anstatt 20 Meter "zu nahe" an der Schule. Die Gemeinde könne freiwillig auf die 2-Kilometer-Regel verzichten, doch das hätte "gravierende" und unverhältnismäßig kostspielige Folgen.
(rcp)