Österreich
Schuldsprüche nach Moschee-Anschlag in Graz
Den vier Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Moschee in Graz mit einem Schweinekopf und -blut besudelt zu haben. Sie bekannten sich schuldig.
Am Bezirksgericht Graz-West fiel am Freitag das Urteil gegen vier Angeklagte im Fall eines Anschlags auf eine Grazer Moschee mit Schweineblut und einem Schweinekopf. Die vier Angeklagten – drei Männer und eine Frau – mussten sich wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Sachbeschädigung verantworten. Sie bekannten sich schuldig.
Der Anschlag auf die Grazer Moschee war in der Nacht auf den 6. Mai 2016 verübt worden. Die vier Täter hatten das Gebäude mit Schweineköpfen und -blut verunstaltet.
Frau kam mit außergerichtlicher Einigung davon
Die drei Männer wurden für schuldig befunden, die Frau kam mit einer außergerichtlichen Einigung davon. Sie muss 450 Euro zahlen, dann ist der Fall für sie erledigt. Die drei Männer wurden schuldig gesprochen.
Zwei bekamen keine Strafen, da sie bereits wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu 24 bzw. 20 Monaten verurteilt wurden. Der dritte wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Prozess fand allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Gericht "aus Gründen der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit". Es ginge darum, "die Arbeit des Geheimdienstes und die Identität der Beamten zu schützen", außerdem um die "Vermeidung von extremistischer Propaganda", erklärte der Richter.
(hos)