Steiermark
Schüsse in der Steiermark – Polizei im Großeinsatz
Ein stark alkoholisierter Mann gab am Montag auf seinem Anwesen im Bezirk Leibnitz mehrere Schüsse mit einem Gewehr ab. Die Polizei rückte aus.
Mehrere Streifen der Polizei begaben sich am Montag gegen 19.00 Uhr einsatzmäßig zur Wohnadresse des 63-Jährigen in Sankt Veit in der Südsteiermark. Als sie dort eintrafen bewegte sich der 63-Jährige mit einer Langwaffe in der Hand auf die Polizisten zu.
Mehrere Aufforderungen die Waffe abzulegen, wurden ignoriert. Die Entschlossenheit der Polizisten führte nach geraumer Zeit schlussendlich dazu, den polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten. Der zu diesem Zeitpunkt sichtlich aggressive und stark alkoholisierte 63-Jährige musste schließlich festgenommen werden.
Bei der durchgeführten Personsdurchsuchung stellten die einschreitenden Beamten eine mitgeführte Schere sicher. In einer unversperrten Garage konnte zudem eine weitere geladene und ungesicherte Bockflinte sichergestellt werden, berichtet die Polizei.
Mann kann sich an nichts erinnern
Zur Unterstützung angeforderte "Schnelle Reaktionskräfte" (SRK-SIG) transportierten den Festgenommenen zur Polizeiinspektion Leibnitz. Dort konnte er aufgrund seiner Alkoholisierung erst am späten Dienstagnachmittag zu dem Vorfall befragt werden.
Ermittlungen zufolge feuerte der Mann anfangs mit einem Luftdruckgewehr und dann mit einem Flobertgewehr in die Luft bzw. auf Vögel. Der Grund seines Handelns dürfte in einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu finden sein. Der 63-Jährige ist nicht geständig. Laut seinen eigenen Angaben könne er sich an nichts mehr erinnern.
Waffen sichergestellt
Gegen den Verdächtigen wurde ein vorläufiges Annäherungs- und Betretungsverbot, sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Alle Waffen wurden sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete fortführende Ermittlungen zum Verdacht der gefährlichen Drohung, der Tierquälerei und des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, sowie die Einlieferung in die Justizanstalt Graz-Jakomini an.