Am 24. September 2023, kurz nach Mitternacht, soll Hasan D. (44) in Wr. Neustadt aus einem schwarzen BMW X5 heraus Fatih E. (34) mit drei Schüssen (Schusswaffe: Walther PPK, Kaliber 7.65) getötet haben. Der Tatort: Ein Kino-Parkplatz.
Das Opfer wurde im Herzen und in beide Lungen getroffen, verblutete noch am Tatort.
Der Angeklagte, ein 1981 in der Türkei geborener Staatsbürger, ist in Österreich einschlägig vorbestraft, betrieb mit seiner Familie einen türkischen Supermarkt. Über seinen Job lernte er auch Fatih E. kennen, der in Wien einen Großhandel mit Obst und Gemüse führte.
Hasan D. soll selbst Drogen konsumiert und sich auf das lukrative Geschäftsmodell eingelassen haben – über Fatih E. stand er laut Anklage in Kontakt mit "einer ausländischen kriminellen Vereinigung, die sich darauf spezialisiert hatte, insbesondere Heroin und Kokain in besonders großen Mengen zwischen der Türkei und den Niederlanden zu handeln".
Spätestens im Juni 2023 sollen die Hintermänner von Fatih E. den Beschuldigten mit Drogenschmuggelfahrten zwischen Bulgarien und Wien engagiert haben. Am 8. Juni 2023 klappte die erste Fahrt, rund 30 Kilo Heroin soll der Angeklagte nach Österreich eingeführt (von Bulgarien über Rumänien und Ungarn) und an slowakische Abnehmer bzw. Fathi E. "entgeltlich überlassen" haben.
Im Zuge der Drogenfahrt soll es noch zu einem weiteren Verbrechen gekommen sein, das die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten anlastet. Er soll eine Bekannte aufgefordert haben, ihn bei der Fahrt zu begleiten – unter dem Vorwand, nur nach Ungarn mitzufahren, um dort Waren für den Familiensupermarkt entgegenzunehmen.
Nach Übernahme des Heroins in Bulgarien soll der Beschuldigte die Frau genötigt haben, wieder retour nach Wr. Neustadt zu fahren, "um die Schuld für den Fall von sich weisen zu können, dass der Drogentransport im Rahmen allfälliger Einreise- und Grenzkontrollen auffliegt". Die Frau wandte sich infolge trotz Drohungen dennoch an die Polizei, um über den Drogendeal auszupacken.
In der Nacht auf den 25. Juni 2023 kam es zu einem weiteren persönlichen Kontakt zwischen dem Angeklagten und der Frau. Hasan D. soll sie abgeholt und mit ihr zu einem Hotel im südlichen NÖ gefahren sein. Im Zimmer angekommen, soll die Frau einen Schluck aus einer Wasserflasche und aus einer Red-Bull-Dose genommen haben, die laut Anklage der Beschuldigte zuvor mit Methamphetamin versetzt hatte. Die Frau soll zwischenzeitlich bewusstlos gewesen sein, in dem Zeitraum soll der Angeklagte das Opfer vergewaltigt haben.
Im September 2023 folgte der nächste Drogenauftrag. Der Angeklagte sollte wieder 30 Kilo Heroin von Bulgarien, diesmal in Begleitung einer anderen Bekannten, abholen – die Übergabe in Plowdiw scheiterte jedoch. Das spätere Opfer soll Hasan D. für das gescheiterte Drogengeschäft verantwortlich gemacht haben. "Ware oder Geld", soll Fatih E. den 44-Jährigen bedrängt haben, als Entschädigung sollte Hasan D. den von ihm geführten Supermarkt Drogenpartnern überlassen. Der 44-Jährige berichtete von Drohungen, wonach er 300.000 Euro, durch die Übergabe des Supermarkts oder mit dem Leben bezahlen sollte. Weil er das Geld nicht aufbringen konnte, soll es schließlich zur Bluttat gekommen sein.
Hasan D. wurde noch am 24. September 2023 um 6.50 Uhr in Ungarn kurz vor seiner Ausreise nach Serbien festgenommen. Kurz nach der Tat soll der Angeklagte noch mit Personen aus seinem Umfeld telefoniert haben: "Ich habe den Zuhälter getötet, ich habe es erledigt!" Und: "Sie wollen den Supermarkt haben. Sie wollen Schutzgeld. Sie machen sich wichtig mit Mafia."
Die Liste der Anklagepunkte ist lang: Verbrechen des Mordes, Verbrechen des Suchtgifthandels, Verbrechen der Vergewaltigung, Vergehen der Nötigung sowie Besitz verbotener Waffen. Beim Prozessstart am Dienstag in Wr. Neustadt bekannte sich der Angeklagte zum Mord und der Vergewaltigung nicht schuldig, den Suchtgiftschmuggel und den illegalen Waffenbesitz gab er zu.
Der Prozess wird am 11. März fortgesetzt, ein Urteil soll es bei einem dritten Termin am 24. April geben. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Zwei renommierte Anwälte begleiten den Prozess: Der Angeklagte wird von Rudolf Mayer vertreten, die Opferfamilie von Philipp Wolm.
Der Bruder des Opfers, der von Rechtsanwalt Philipp Wolm vertreten wird, schloss sich mit einer Forderung nach 15.000 Euro Schmerzensgeld als Privatbeteiligter an dem Verfahren an. Der Betrag wurde von der Verteidigung anerkannt.
Ein Komplize des Getöteten wurde übrigens bereits wegen versuchter schwerer Nötigung nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt – dieser Prozess ging am 5. Februar in Wr. Neustadt über die Bühne.