Vorfall in Favoriten
Schüler schwingen im Pausenhof tschetschenische Flagge
Aufregung in Wien-Favoriten: In einer Mittelschule hantierten Schüler mit einer syrischen und einer tschetschenischen Flagge. Lehrer schritten ein.
In einer Favoritener Mittelschule wurde kürzlich ein Fest gefeiert. Thema: "kulturelle Vielfalt und das friedliche und schöne Zusammenleben am Schulstandort". Dabei wurden traditionelle Speisen aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern der Schüler verspeist, sowie die Musik und Kultur verschiedenster Regionen vorgestellt.
Schüler wickeln sich in Flaggen ein
Ein paar Schüler schossen dabei aber weit übers Ziel hinaus: Wie das Foto einer "Heute"-Leserin zeigt, hantierten mehrere Jugendliche dabei im Schulhof mit Flaggen aus Syrien und Tschetschenien, schwenkten diese und wickelten sich darin ein.
"Wir achten darauf, dass das Zusammenleben in unserer Stadt und unseren Schulen gut funktioniert. Wenn Schüler/innen mit einer Fahne in die Schule kommen, wird dies unmittelbar im Unterricht thematisiert. Der Umgang damit bedarf einer achtsamen und behutsamen Herangehensweise", heißt es dazu von Tabea Grießner, Sprecherin der Wiener Bildungsdirektion.
„Die Flaggen wurden abgenommen und der Vorfall im Unterricht thematisiert“
So war es auch bei dem Vorfall in Favoriten: Die – laut "Heute"-Informationen – in die Schule geschmuggelten Flaggen wurden "den Schülern von den Lehrpersonen abgenommen und der Vorfall im Unterricht besprochen", so die Sprecherin der Bildungsdirektion weiter.
So ist die rechtliche Regelung
In der nach wie vor gültigen Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung heißt es: "Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung dem Schüler zurückzugeben, sofern es sich nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur dem Erziehungsberechtigten – sofern der Schüler volljährig ist, diesem – ausgefolgt werden, wenn deren Besitz nicht sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht."