Österreich
Die neuen Regeln für das schöne Wetter draußen
Das milde und sonnige Wetter am Wochenende animiert viele Leute dazu, draußen Luft zu tanken. Angesichts der Corona-Krise gibt es bestimmte Regeln, die einzuhalten sind.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gelten auch in Österreich Ausgangsbeschränkungen. Vor allem bei schönem Wetter gestaltet sich die Einhaltung der Regeln schwierig und bei vielen Menschen herrscht noch Unklarheit darüber, was erlaubt ist und was nicht.
Die Regierung hat diese drastischen Maßnahmen beschlossen, um die Weiterverbreitung des Coronavirus vor allem durch eine Minimierung der sozialen Kontakte einzubremsen. Die Einhaltung der Regeln ist laut den geltenden Covid-19-Sondergesetzen die Voraussetzung dafür, dass man sich überhaupt im Freien aufhalten darf.
Sollten die Regeln nicht ausreichend eingehalten werden, droht eine Verschärfung. Das hat die türkis-grüne Regierung bereist mehrfach betont.
Generell gilt derzeit die Regel, zu Hause zu bleiben. Es ist jedoch erlaubt, das Haus in folgenden vier Fällen zu verlassen:
- Um notwendige Besorgungen für das tägliche Leben (etwa Lebensmittel, Medikamente, nötige Arzt- oder Therapiebesuche) zu erledigen.
- Um in die Arbeit zu fahren, sofern man nicht im Homeoffice ist.
- Um Menschen zu betreuen, die Unterstützung brauchen
- Um für einen kurzen Spaziergang ins Freie zu gehen. Das gilt jedoch nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren.
Tratschen auf Abstand
Wenn man Bekannte zufällig auf der Straße trifft, ist es natürlich erlaubt ein bisschen zu plaudern, allerdings muss der verordnete Abstand von einem Meter eingehalten werden. Das gilt auch bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Supermärkten und in der Apotheke.
Gerade in Städten ist es oft eine Herausforderung, diese Regelung einzuhalten. Die Gehsteige sind oft nicht so breit.
Zudem gibt es Unsicherheiten, welche freien Flächen nun betreten werden dürfen und welche nicht. In der Stadt Wien wurden etwa Kinderspielplätze aus einer praktischen Überlegung gesperrt, da es dort besonders viele Kontakte gibt und die Einhaltung der Ein-Meter-Regel de facto unmöglich ist.
Gesperrt bleiben zudem im Bundesbesitz befindliche Anlagen wie etwa der Schönbrunner Schlosspark in Wien. Das sorgte für Kritik, weil den Wienerinnen und Wienern damit ein wichtiges Freigelände zur Erholung nicht zur Verfügung steht.
Wie lange darf man draußen bleiben?
Auch gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie lange man sich im Freien aufhalten darf. So wurden etwa schon Eltern mit Kleinkind von der Polizei aufgefordert, sich schneller zu bewegen und nicht "herumzustehen". Laut Gesundheitsministerium gibt es aber keine zeitliche Einschränkung.
Das Sitzen auf einer Parkbank ist nach wie vor erlaubt. Natürlich mit der nötigen Distanz, wie die Polizei Niederösterreich gegenüber dem Magazin "profil" erklärte.
Aktivitäten, wie Laufen oder Radfahren, sind ebenfalls erlaubt – entweder alleine oder nur mit Personen, die im eigenen Haushalt wohnen und unter Einhaltung des Ein-Meter-Abstands von Dritten.
Laut Gesundheitsministerium sollte man mit "Öffis" nicht ins Grüne fahren, mit dem eigenen Privatfahrzeug ist es jedoch gestattet. Hintergrund ist auch hier das Ziel, das Ansteckungsrisiko zu minimieren.