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Schlecht bewertet: Google muss Ärztin 2.000 Euro zahlen

Als "menschlich miserabel" bezeichnete ein User eine Kinderärztin – ohne triftigen Grund. Nun muss Google der Medizinerin eine Entschädigung zahlen.
Österreich Heute
19.09.2023, 05:21

64 Rezensionen finden sich auf Google zu Monika P. – mit einer Gesamtbewertung von 4,9 (von 5 Sternen) wird die Kinderärztin aus Wiener Neustadt (NÖ) sehr gut bewertet. Doch eine (ungerechtfertigte) Beurteilung stieß der Medizinerin sauer auf: "Leider muss ich einen Stern geben, keiner ging nicht", leitete der anonyme User "Peter 2016" seine Bewertung ein.

"Über die ärztliche Kompetenz kann ich leider nicht urteilen (soll laut anderen Beurteilungen sehr gut sein), aber zur menschlichen kann ich nur sagen: MISERABEL!!!", führte "Peter 2016" weiter aus. Wie die "Presse" berichtet, habe der Sohn des Users starke Schmerzen gehabt, auch Schmerzmittel halfen nichts.

Vorfall von User falsch beschrieben

Am Telefon soll ihm dann "super und toll" ein Termin in einer Stunde angeboten worden sein. "ABER! Jetzt kommts": Als klar wurde, dass der Sohn zuvor noch nie in der Ordination von Monika P. gewesen war, soll es geheißen haben: "Er ist kein Patient von uns, der Termin ist gestrichen!!!!!", erklärte "Peter 2016".

Laut dem Landesgericht Wr. Neustadt hatte sich der Vorfall allerdings anders zugetragen: Demnach sei dem Vater mitgeteilt worden, dass das Patientenkontingent bereit erschöpft sei und sein Sohn keinen Termin mehr bekommen könne. Er solle daher den eigenen Kinderarzt oder ein Spital aufsuchen.

Google reagierte auf Bitte zur Löschung nicht

Wenig später soll sich "Peter 2016" erneut gemeldet haben – sein Kinderarzt hätte erst in zwei Tagen einen Termin frei. Die  Ordinationsassistentin teilte ihm daraufhin mit, dass er sich mit seinem Sohn ins Krankenhaus begeben soll. Die Mitarbeiterin handelte mit dem Verweis auf das Spital nach Vorschrift – unabhängig davon, ob ein Patient zuvor bereits in der Praxis war oder nicht.

Als Monika P. die schlechte Google-Bewertung sah, ersuchte sie laut "Presse" mehrmals bei Google um deren Löschung an. Doch Google reagierte nicht, die Kinderärztin schaltete daraufhin einen Anwalt ein. Bereits das Landesgericht erkannnte, dass die Ärztin in der öffentlichen Meinung herabgesetzt wurde.

„"Google ist Medieninhaber der Leserbriefe. Ein Meilenstein für alle User und vor allem die Unternehmer!" - Rechtsanwalt Markus Passer“

Auch das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte nun, dass mangels erwiesener Tatsachen der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt war: "Mag der User auch festhalten, dass 'die ärztliche Kompetenz laut anderen Beurteilungen sehr gut sein soll', so überschreitet die Bezeichnung der Antragstellerin als menschlich miserabel wegen eines wahrheitswidrig geschilderten Vorfalls bei der beabsichtigten Terminvereinbarung die Grenzen des Tolerablen", so das OLG in seinem Urteil.

Zudem entschied das OLG erstmalig, dass Google aufgrund des Unternehmensprofils auch Medieninhaber ist. Google sei "entgegen der Auffassung des Erstgerichts auch Medieninhaberin und nicht nur Host-Provider der Plattform Google Local Listings", heißt es im Urteil. Das Unternehmen muss daher die Bewertung löschen und der Ärztin 2.000 Euro Entschädigung zahlen. "Google ist Medieninhaber der Leserbriefe. Ein Meilenstein für alle User und vor allem die Unternehmer!", zeigte sich der Rechtsanwalt von Monika P., Markus Passer, gegenüber der "Presse" erfreut.

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