Österreich

Anklage nach tödlicher Explosion in Schießstand

Nach der Explosion auf einem Schießstand in Desselbrunn, die ein Todesopfer forderte, steht nun der Eigentümer vor Gericht. Drei Jahre Haft drohen.

Heute Redaktion
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Das Drama hielt vor neun Monaten das ganze Land in Atem. Am 1. Februar 2018 war es auf einer Schießanlage in Desselbrunn (Bez. Vöcklabruck) zu einer verheerenden Explosion gekommen. Der 50-jährige Rudi K. hatte schwerste Verletzungen erlitten, er starb wenige Tage danach im Spital. Sein Kamerad Franz I. (62) wurde schwer verletzt (wir berichteten).

Wie jetzt bekannt wurde, erhob die Welser Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Besitzer der Anlage. Die Anlage gehört den Landesjagdverband. Der Beschuldigte muss sich wegen des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuerbrunst und wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung.

Wie ein Gutachten von Sachverständigen zeigt, soll der Eigentümer Ö-Normen nicht eingehalten haben. Diese sollen eine Ablagerung von Pulverrückständen verhindern.

Einen genauen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. Der Strafrahmen beträgt im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis.

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    Bundesheer / OTS

    (mip)