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Schelling zu Kurz: "Fühle mich extrem unterstützt"

Heute Redaktion
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Finanzminister Hans Jörg Schelling, EU-Abgeordneter Othmar Karas
Finanzminister Hans Jörg Schelling, EU-Abgeordneter Othmar Karas
Bild: Heute/Hauft

ÖVP-Chef Sebastian Kurz rennt mit seinen Steuerplänen bei Finanzminister Hans Jörg Schelling (VP) offene Türen ein. Er war immer gegen neuen Steuern.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (VP) fühlt sich durch den Kurz'schen Plan in seinen eigenen Plänen „extrem unterstützt". Er, Schelling, habe immer „ein klares Bekenntnis" gehabt, sagte er im Rahmen eines Journalisten-Gesprächs am Mittwoch in Wien: „Keine neuen Steuern." Denn: „Österreich hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem." Details, wie Kurz' Steuersenkung durchführbar sei, verriet aber auch Schelling (noch) nicht. Nur so viel: Er sei „eng eingebunden" und werde bis September daran arbeiten.

Einen Teil der Gegenfinanzierung sieht der Finanzminister jedoch in der Bekämpfung von Steuerbetrug, -vermeidung und -schonung. Dazu stellte er gestern seinen „Schelling-Plan" vor. Der sieht in weiten Teilen eine EU-weite Bekämpfung vor. Denn vieles sei nur europäisch zu lösen, erklärte dazu EU-Parlamentarier Othmar Karas.

Der Schelling-Plan

Diese Maßnahmen sieht der sogenannte "Schelling-Plan zur Schließung der internationalen Steuerflucht-Routen" vor:

Bereits in Umsetzung:

– Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzen: Dadurch soll eine Gewinnverlagerung von Konzernen in Niedrigsteuerländer verhindert werden.

– Umsetzung Country by Country Report: Betrifft die internationale Geschäftstätigkeit. Der Finanzverwaltung mitgeteilt werden muss die weltweite Verteilung der Konzernerträge. Sprich, Offenlegung, wo welche Umsätze gemacht werden.

– Automatischer Informationsaustausch: Sieht einen internationalen, automatischen Kontodatenaustausch mit den EU-Statten vor. Soll Steuerhinterziehung mittels ausländischer Konten verhindern.

–Task Force Offshore: Einrichtung einer Sonderkommission zur effektiven Verfolgung (potenzieller) Steuersünder: Befindet sich im Finanzministerium, arbeitete z. B. an den Panama-Leaks-Fällen, wird auch um Experten des Justizministeriums und des Bundeskriminalamts erweitert.

– Aufstockung Großbetriebsprüfung: Effizientere Prüfung für international tätige Konzerne, Team wird bis 2018 um 40 Personen auf 530 aufgestockt.

–Spezialeinheit für Verrechnungspreise: Dichtere Prüfungsmaßnahme für international tätige Konzerne, Expertenteam mit profunden Kenntnissen im Bereich Konzernbesteuerung bzw. Verrechnungspreise gibt es seit 2016 in der Finanzverwaltung.

–Experteneinheit im Finanzministerium für multinationale Großkonzerne

– Prüfung internationaler Karussellbetrug: Den EU-Staaten gehen hohe Steuereinnahmen durch grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verloren (rund 40-60 Mrd. € im Jahr). Zur Bekämpfung gibt es seit 2016 in der Steuerfahndung ein eigenes Team (10 Personen) und eine spezielle Risiko-Datenanalyse-Software.

–Verstärkte multilaterale Kontrollen und Prüfungen: grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen, dadurch ist auch die simultane Prüfung von Konzernen, die gleichzeitig in mehreren Ländern tätig sind, möglich.

Geplante nationale Maßnahmen:

– Register über wirtschaftliche Eigentümer: Wurde heute, 7. Juni, im Ministerrat vorgelegt. Es geht darum, ein Register anzulegen, um festzustellen, wer wirtschaftlich berechtigt also der Eigentümer ist und damit einer möglichen Steuerpflicht unterliegt. Soll Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verhindern.

– Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten: Hier soll noch vor dem Sommer ein Gesetz eingebracht werden. Es geht darum, bei Abgabepflichtigen die Mitwirkung zu verstärken, wenn es um Erforschung von Sachverhalten geht. Derzeit in Auslandssachen oft schwierig.

– EU-Paket zur Vermeidung von Gewinnverschiebungen (Anti-BEPS-RL): Das Projekt der OECD wird heute Nachmittag seitens Österreich unterschrieben. Es geht darum, Gewinnverschiebungen zu vermeiden.

Internationale Maßnahmen mit Vorreiterrolle Österreichs:

– Digitale Betriebsstätte: Erfassung von Gewinnen und Umsätzen von Internetkonzernen, auch wenn die keine physische Betriebsstätte in Österreich haben.

– Europäisches Vorgehen bei Doppelbesteuerungsabkommen mit Niedrigsteuerländern: Umstellung von der Befreiung- auf die Anrechnungsmethode, Österreich soll hier Vorreiter für eine einheitliche europäische Vorgehensweise werden.

– Gemeinsame Körperschaftssteuer Bemessungsgrundlage (CCTB): Zukunftsprojekt der EU, gemeinsame KÖSt-Bemessungsgrundlage. Schelling geht es "nicht um eine Vereinheitlichung des Steuersatzes", wird seit fünf Jahren verhandelt.

– Grenzüberschreitender Austausch von Umsatzsteuerdaten: soll effizienter Betrug bekämpfen

–Versandhandel – Umsatzsteuer ab dem ersten Euro: Derzeit sind Einfuhren aus Drittstaaten mit einem Wert bis zu 22 Euro von der Einfuhr-Umsatzsteuer befreit. Der Wettbewerbsnachteil für EU-Anbieter, die ab dem ersten Euro Umsatz versteuern müssen, soll fallen.

(uha)