60.000 Euro Schmerzengeld
Sanitäter holten keinen Arzt, Frau starb qualvollen Tod
In der Pandemie brachte die Rettung eine Frau nicht ins Spital, Stunden später war sie tot. Die Hinterbliebenen zogen vor Gericht und siegten.
Eine fatale Fehleinschätzung kostete Barbara A. (62) zu Beginn der Coronapandemie das Leben – viel zu früh und "grob fahrlässig", wie ein Gerichtsurteil nun festhält.
"Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie nicht verstorben wäre, wenn ihr im Rahmen des ersten Rettungseinsatzes bereits eine ärztliche Begutachtung zuteil geworden wäre", heißt es schriftlich.
Denn trotz Schwindel, Übelkeit und schwacher Atmung wurde die 62-Jährige im März 2020 von Rettungssanitätern nicht sofort ins Spital gebracht und auch von keinem Arzt angeschaut. Sie hatte einen Herzinfarkt erlitten und war Stunden später, als sie schließlich eingeliefert wurde, nicht mehr zu retten – starb qualvoll.
Top-Anwältin Karin Prutsch-Lang erkämpfte nun für die Hinterbliebenen der so tragisch ums Leben gekommenen Steirerin insgesamt mehr als 60.000 Euro Trauerschmerzengeld und Kostenersatz auf dem Zivilgericht Graz vom Roten Kreuz – nicht rechtskräftig. "Endlich Gerechtigkeit nach den Jahren!", waren Sohn und Witwer erleichtert.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein Gerichtsurteil bestätigte, dass eine fatale Fehleinschätzung während der Coronapandemie Barbara A (62) das Leben kostete, da sie trotz schwerer Symptome nicht ins Spital gebracht wurde
- Die Hinterbliebenen erhielten nun über 60.000 Euro Schmerzengeld und Kostenersatz vom Roten Kreuz, was für sie eine späte Gerechtigkeit darstellt