Hunderttausende Euro

Grazerin will ihr Vermögen ausgeben, darf aber nicht

Weil sie angeblich dement sein soll, kann eine 87-Jährige nicht mehr über ihr Vermögen verfügen – sogar Spenden für den Tierschutz sind für sie Tabu.

Christian Tomsits
Grazerin will ihr Vermögen ausgeben, darf aber nicht
Valentina Leopold (87) kämpft mit ihrer Anwältin Karin Prutsch-Lang um ihre Freiheit.
zVg

Valentina Leopold (Name geändert) ist zugleich reich und arm: Über ihren Wohnort wurde eine gerichtliche Erwachsenenvertretung angeregt. Ein Gutachter kam Anfang 2023 zu dem Ergebnis, dass bei der Dame ein "demenzielles Krankheitsbild" vorliegen würde und der Pensionistin wurde eine Erwachsenenvertretung bestellt – zu Unrecht, wie sie findet.

Laut Ärzten gesund, laut Gericht nicht

Denn sie fühle sich "pumperlgsund" – auch die MedUni Graz befand, dass Frau Leopold "in allen Qualitäten voll orientiert ist." Doch sogar ihre Hausärztin und ein Privatgutachten, die genau das bescheinigten, brachten vor Gericht keine Wende. Die Erwachsenenvertretung wurde nun rechtskräftig, wodurch die rüstige Rentnerin bis 2026 ihre Einkommens- und Vermögensverwaltung nicht mehr selbst in der Hand hat.

Ich will wieder ein freier Mensch sein
Valentina Leopold
…darf nicht mehr über ihr Vermögen verfügen

Über ihr Erspartes von mehreren Hunderttausend Euro kann die Grazerin jetzt nicht mehr frei verfügen und muss sogar um ein monatliches Taschengeld "betteln". Skurril: Zwar darf Frau Leopold weiterhin über ihr Geld testieren – es also vererben, wem sie will. Aber ausgeben darf sie es nicht: Auch Spenden an ihr geliebtes Tierschutzhaus sind Tabu. "Ich will wieder ein freier Mensch sein. Ich war immer frei und will es wieder sein", ärgerte sich die Seniorin gemeinsam mit ihrer Anwältin Karin Prutsch-Lang am Dienstag in Graz.

87-Jährige liebt Tiere, darf aber nicht spenden

Ihre Mandantin liebt Tiere und hat schon in der Vergangenheit 100.000 Euro an einen Tierverein gespendet, erzählt Karin Prutsch-Lang in "Heute". Eine zeitnahe umfassende psychiatrische Austestung bei Fachärzten soll nun erfolgen. "Mit diesen zu erwartenden positiven Auswertungen werden wir einen neuen Antrag beim Bezirksgericht Graz Ost einreichen und die Aufhebung der Erwachsenenvertretung beantragen", so die Anwältin

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