Österreich
Illegaler Großgasthof für arabische Gäste ausgehoben
Die Finanzpolizei hat einen mutmaßlich illegalen Schlachtbetrieb und Großgasthof für arabische Gäste im Pongauer Salzachtal enttarnt.
Steuerfahndung und Finanzpolizei haben schon Ende August nach einer anonymen Anzeige eine Razzia auf einem Bauernhof in Werfen (Bezirk St. Johann im Pongau) durchgeführt. Dabei trafen die Beamten auf rund 120 arabische Gäste, die gerade frisch gegrillte Schafe, Fisch, Reis und Wildtiere verzehrten.
Illegaler Tourismusgroßbetrieb
Das Pongauer Eigentümer-Ehepaar des Bauernhofs (50 und 46) soll ohne Genehmigung einen "illegalen Tourismusgroßbetrieb" geführt und sich auf die Bewirtung von arabischen Gästen mit Halal-Fleisch und Spezialreis spezialisiert haben. Bei der Razzia wurden rund 220 Wildtiere in einem Gatter gefunden. Davon sollen pro Woche bis zu 30 Tiere im hauseigenen Schlachthaus verarbeitet worden sein.
Es gibt eine Gaststube mit 25 Sitzplätzen, dazu 40 Plätze bei Biertischen im Freien und 15 Lagerplätze auf einer angrenzenden Wiese mit schöner Aussicht, die sich bei den arabischstämmigen Gästen besonderer Beliebtheit erfreuen, heißt es im Behördenbericht.
Kellner flüchtete in den Wald
Der 50-jährige Betriebsführer, seine 46-jährige Gattin sowie vier Beschäftigte waren beim Eintreffen der Finanzpolizei gerade mit dem Zubereiten der Speisen bzw. dem Abkassieren beschäftigt. In der Küche wurde eine 41 Jahre alte illegal beschäftigte Köchin angetroffen und der Polizei übergeben.
Bei den weiteren Mitarbeiterinnen handelte es sich um eine legal beschäftigte Frau im Alter von 42 Jahren und eine legal beschäftigte 55-jährige Frau. Eine weitere illegal beschäftigte männliche Person servierte gerade Speisen auf einem Tablett, als sich die Finanzpolizisten dem Bauernhof näherten. Er stellte das Tablett hastig ab und flüchtete vor der Kontrolle in den nahegelegenen Wald.
Betreiber-Ehepaar unkooperativ
Zimmer und Appartements mit insgesamt 30 Betten sind illegal auf einer bekannten Online-Vermittlungsplattform angeboten worden. Die Finanzpolizei wirft den Betreibern darüber hinaus auch steuerliche und abgabenrechtliche sowie fremdenrechtliche Straftatbestände vor. So sollen weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer, Ortstaxe, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge oder Kommunalsteuer bezahlt worden sein.
Das amtsbekannte Betreiber-Ehepaar zeigte sich bei der Kontrolle äußerst unkooperativ. Sie müssen nun angesichts der Dimension und langen Dauer des illegalen Geschäfts mit hohen Nachforderungen sowie Strafen in einem deutlich sechsstelligen Bereich rechnen.