Österreich
Sacher-Buchhalterin: "Sohn braucht 18.000€ für 1 Party"
Die Chef-Buchhalterin vom berühmten Hotel Sacher (49) überwies sich 4 Millionen Euro, "für meinen Sohn". Der machte derweil in Dubai Party. Haft!
Im berühmten Wiener Hotel Sacher kam es zu einem sehr unrühmlichen Finanzskandal. Erst war von einer Million die Rede, am Dienstag kam heraus: Die Chef-Buchhalterin (49) soll seit 2010 insgesamt 349 Mal bei Überweisungen anstelle des eigentlichen Empfängers ihre eigene Kontonummer eintragen haben. So landeten insgesamt mehr als 4 (!) Millionen Euro von der Sacher-Holding auf dem Privatguthaben der 49-Jährigen.
"Ich tat es für meinen Sohn. Nachdem er auf die Schiefe Bahn geriet und ins Casino ging und Drogen nahm, brauchte er immer Geld", sagte die von Star-Anwältin Astrid Wagner verteidigte Angeklagte vor Gericht. Dort hüllte sie ihr Haupt in ein Kopftuch, trug zusätzlich zur FFP2-Maske noch eine dunkle Sonnenbrille. Mehrmals brach sie in Tränen aus. "Ich hatte Angst, es standen schon Drogendealer bei uns vor der Türe. Mein Sohn bekam Morddrohungen, wenn er nicht zahlte."
Astrid Wagner verteidigte
Astrid Wagner stand ihr zur Seite, erklärte: "Meine Mandantin war in einer emotionalen Abhängigkeit von ihrem Sohn, der einen exorbitanten Geldbedarf hatte". Allein die Rechnung für eine Geburtstagsfeier soll 18.000 Euro betragen haben. Ein "Heute" zugespieltes Video zeigt den Sohn auf Luxus-Party in Dubai – "Meine Mandantin bezahlte ihm auch das, wohl aus falscher Mutterliebe", so Wagner.
Erst durch einen Zufall flog die ganze Sache auf. Die Bank vermutete auf satten Konten aus dem Umfeld der Frau Geldwäsche. Sacher-Chef Matthias Winkler erschien persönlich vor Gericht, konnte sich dort auch noch nicht erklären, wie das alles so lange unentdeckt bleiben konnte. "Das war ein Multiorganversagen." – Selbst der Richter schüttelte an dieser Stelle, obgleich der gigantischen Schadenssumme von über 4 Millionen, den Kopf.
Das Urteil: 3 Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft ortete eine "hohe kriminelle Energie", auch weil die Buchhalterin einen Teil des Geldes für Geschenke und Reisen ausgegeben und mit der Veruntreuung schon 2010 begonnen hatte. Da war der Sohn erst 12 Jahre alt. Anwältin Wagner hielt dagegen: "Meine Mandantin will den Schaden gutmachen und hat bereits 200.000 Euro zurückgezahlt, das ist schon fast tätige Reue." Der Richter sah das anders. Sein Urteil: 3 Jahre Haft, davon 1 Jahr unbedingt – nicht rechtskräftig.