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Rückkehrer aus dem Urlaub brauchen eine Registrierung

Die Einreise nach Österreich wird einfacher. Test, Impfung oder Genesung ersetzen bei der Rückkehr aus 34 Staaten die Quarantäne bei Registrierung.

Heute Redaktion
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Polizeikontrolle an der Grenze.
Polizeikontrolle an der Grenze.
picturedesk.com (Symbolbild)

Seit heute Mitternacht ist die neue Einreiseverordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in Kraft. Die Details:

3-G-Regel

Bei der Einreise benötigt man den Nachweis eines Tests, einer Impfung oder der Genesung. Andernfalls: Test innerhalb von 24 Stunden.

Unterschiedliche Testgültigkeit

Ein PCR-Test darf 72 Stunden alt sein, Antigen-Tests maximal 48 Stunden. Wichtig: das ärztliche Zeugnis dafür. 

Ab zehn Jahren Testpflicht

Bei Kindern unter zehn Jahren zählt der Immunstatus der Eltern (3-G-Regel).

Impfung gilt nicht sofort

Der Impfnachweis ermöglicht ab dem 22. Tag nach dem Erststich die Einreise. Der Impfstoff muss von der EMA oder der WHO zugelassen sein. Sputnik zählt nicht dazu, Sinopharm schon.

Registrierpflicht

Einreisende müssen sich unter https://entry. ptc.gv.at/ registrieren. Anzugeben: Name, Geburtsdatum, Adresse, Ein- und etwaiges Ausreisedatum, Abreisestaat, Aufenthalt während der letzten zehn Tage vor Einreise, Kontaktdaten, Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses.

Länder mit niedrigen Zahlen

Bei Einreisen etwa aus Deutschland, Griechenland, Italien, Spanien, Slowenien, Tschechien, der Slowakei oder Ungarn erspart man sich die Quarantäne.

Risikostaaten

Geimpfte oder Genesene, die aus Kroatien, Litauen, Holland, Schweden oder Zypern einreisen, müssen nicht in Quarantäne. Getestete schon.

Virusvariantenstaaten

Für Österreicher, die aus Brasilien, Indien und Südafrika zurückkehren, gilt: PCR-Test, Quarantäne.

Sonstige Staaten

Einreise wie bisher nur in Ausnahmefällen, etwa zu Arbeitszwecken

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