Zum Tatzeitpunkt erst 14

"Rich Kid" prügelt auf Opfer ein, zündet Mercedes an

Ein Teenager aus wohlhabendem Hause driftete nach eigenen Angaben in die falschen Kreise ab. Das brachte ihn nun auf die Anklagebank.

Wien Heute
"Rich Kid" prügelt auf Opfer ein, zündet Mercedes an
Der Erstangeklagte (r.) zeigte sich voll geständig, der Zweitangeklagte (l.) bekannte sich nicht schuldig.
Sabine Hertel

Schwere Körperverletzung, Nötigung sowie schwere Sachbeschädigung wird einem heute 15-Jährigen als Erstangeklagten am Straflandesgericht Wien vorgeworfen. Der Bursche aus wohlhabendem Hause soll am 26. Jänner 2023 gemeinsam mit anderen Jugendlichen einen damals 14-Jährigen zu einem Treffen auf den Schafberg gelockt haben, um "ihn zur Rede zu stellen". Zudem soll er am 11. März einen Mercedes angezündet und vier weitere Pkw beschädigt haben.

Gemeinsam mit zwei weiteren Burschen – ein heute 15-Jähriger ist wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung und Raub mitangeklagt, der zweite war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt und ist somit strafunmündig – soll der Teenager auf das Opfer eingeprügelt und dessen AirPods und Jacke gefordert haben – unter Androhung von weiterer Gewalt.

Ich bin auf die falsche Schiene geraten, in den Kreis von schlechten Leuten
Erstangeklagter
vor Gericht

Als dem 14-Jährigen kurzfristig die Flucht gelang, hechteten die Teenager hinter ihm her, der Erstangeklagte nahm ihn am Boden liegend in den Schwitzkasten. Anschließend musste sich der 14-Jährige hinknien und entschuldigen – wofür, weiß er bis heute nicht.

"Es war eine Strafaktion, sie wollten ihm eine Lehre erteilen. Er wurde geschlagen, getreten, musste sich niederknien und entschuldigen", führte die Staatsanwältin aus. Der Erstangeklagte – er zeigte sich voll geständig – erklärte, wie es zu der Tat kommen konnte: "Ich hatte schlechte Noten, das hat mich frustriert. Ich bin auf die falsche Schiene geraten, in einen Kreis von schlechten Leuten", erklärte er. "Wir wussten, dass wir ihm was antun wollten, wir wollten ihn zur Rede stellen."

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    Screenshot Facebook/Markus Reperich; Google Street View

    Zweitangeklagter bekannte sich nicht schuldig

    Auch der Zweitangeklagte machte bei der "Strafaktion" mit: Er sprang dem Opfer auf den Rücken, war zudem am Raub beteiligt: "Er ist in den Sog dieses schillernden Lebens gedriftet", meinte Star-Anwältin Astrid Wagner, die den Zweitangeklagten vertritt. Der 15-Jährige will allerdings nichts von der geplanten "Strafaktion" geahnt haben: "Ich habe von der Opfer-Schikane nichts gewusst."

    4.850 Euro für Opfer als Wiedergutmachung

    Warum das Opfer überhaupt auf den Schafberg gelockt wurde, konnten weder der Erst-, noch der Zweitangeklagte erklären, auch der dritte, maßgeblich an der Körperverletzung beteiligte heute 14-Jährige, kann sich als Zeuge auf Nachfrage der Richterin nicht erinnern. Gemutmaßt wurden das mögliche Stalking eines Mädchens und gestohlene AirPods – jene des Opfers sowie dessen Jacke waren übrigens nach der Tat nicht mehr auffindbar.

    Das Opfer erlitt eine Schulterprellung und eine Nasenverletzung, der Rechtsanwalt des Erstangeklagten übergab ein Kuvert mit 4.850 Euro als "Wiedergutmachung" – bezahlt von den Eltern des Erstangeklagten. Diese kamen auch für den Schaden in Höhe von 20.000 Euro auf, den ihr Sohn am 11. März 2023 verursacht hatte.

    Ich werde den Schaden an meinen Vater abstottern, ich habe schon eine Zusage für eine Lehrstelle
    Erstangeklagter
    zündete einen Mercedes an

    Der Teenager hatte gemeinsam mit einem anderen Burschen am Parkplatz des Schafbergbades bei vier Fahrzeugen die Windschutzscheibe eingeschlagen und die Seitenspiegel herunter getreten. Anschließend zündeten sie einen Mercedes an, dieser brannte vollständig aus: "Ich werde den Schaden an meinen Vater abstottern, ich habe schon eine Zusage für eine Lehrstelle", meinte der 15-Jährige, der nach den Taten ein Jahr lang im Rahmen eines Projektes mit psychologischer Betreuung auf Madeira verbrachte und erst seit kurzem wieder in Wien ist.

    Beide Angeklagten präsentierten sich vor Gericht wortkarg, aber sehr zerknirscht. Auch der Zweitangeklagte gab schließlich die Beteiligung am Raub zu, nachdem er es zuvor geleugnet hatte. Das Urteil: Drei Monate bedingte für den Erstangeklagten, sechs Monate bedingt für den Zweitangeklagten – rechtskräftig!

    red
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