Bedingtes Urteil

Schauspieler wollte Kind missbrauchen – kein Häf'n!

Jener Schauspieler (29), der versucht haben soll, einen 13-Jährigen zu missbrauchen, fasste 14 Monaten bedingte Haft aus. Er bleibt ein freier Mann.

Michael Rauhofer-Redl
Schauspieler wollte Kind missbrauchen – kein Häf'n!
Am Freitag wurde am Landesgericht für Strafsachen das Urteil gefällt.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Am Landesgericht für Strafsachen musste sich am Freitag ein 29-jähriger früherer Volksopernschauspieler verantworten. Dem Mann wurde vorgeworfen, einen 13-jährigen Chorknaben zu sexuellen Handlungen ermuntert zu haben. Ende des Vorjahres trat er – wie ausführlich berichtet – auf Instagram mit einem 13-jährigen Ensemble-Mitglied des Kinderchors in Kontakt; schickte ihm anzügliche Emojis und Nachrichten. Der Kärntner wollte mit dem Buben videotelefonieren und forderte ihn auf, dabei geschlechtliche Handlungen an sich vorzunehmen. Die eindeutige Antwort: "What the f***. Nein."

Ex-Mime gestand

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte am Freitag teilgeständig. So gab er vor Gericht zu, den Buben zu sexuellen Handlungen ermuntert zu haben. Vor dem Schöffensenat bekannter er sich des versuchten sexuellen Missbrauchs Unmündiger schuldig. Das stehe "schwarz auf weiß" und er könne nichts beschönigen. Der Kärntner, der laut eigenen Angaben der Schauspielerei den Rücken zugekehrt hat und im Einzelhandel tätig ist, sprach beim Prozess von einem "wahnsinnigen Durchdreher".

Der Mann bestritt im gleichen Atemzug jedoch jeglichen Versuch der Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellung. Er hätte nie die Absicht gehabt, Screenshots anzufertigen. Mittlerweile befinde er sich in Behandlung, gab der Angeklagte vor Gericht an.

Weil er sich teilgeständig gezeigt hatte, blieb dem 13-Jährigen eine Aussage vor Gericht erspart. Ihm wurde Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil: 14 Monate bedingte Haft wegen versuchten sexuellen Missbrauch – der Angeklagte muss also vorerst nicht ins Gefängnis. Der Richter erklärte, dass die Milderungsgründe überwiegen würden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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