Missbrauchsverdacht in Wien
Der Schauspieler & der 13-Jährige: Die brisante Anklage
Anzügliche Chats mit einem minderjährigen Sänger des Kinderchors an der Volksoper bringen einen Schauspieler nun vor Gericht. Fünf Jahre Haft drohen.
Sechs Seiten ist sie lang, die Anklageschrift gegen einen ehemaligen Volksopern-Schauspieler (29) – samt erschreckender Parallelen zum Fall Teichtmeister.
"What the f***. Nein."
Ende des Vorjahres trat er – wie ausführlich berichtet – auf Instagram mit einem 13-jährigen Ensemble-Mitglied des Kinderchors in Kontakt; schickte ihm anzügliche Emojis und Nachrichten. Der Kärntner wollte mit dem Buben videotelefonieren und forderte ihn auf, dabei geschlechtliche Handlungen an sich vorzunehmen. Die eindeutige Antwort: "What the f***. Nein."
Doch diese unmissverständliche Absage wollte der Statist laut Anklage nicht akzeptieren, startete mehrfach Videoanrufe, welche vom Opfer nicht angenommen wurden. Also legte er mit neuen Chats nach ...
13-Jähriger vertraute sich Mutter an
Der 13-Jährige wies auch diese expliziten Bitten mehrmals zurück ("Privat", "Nein"), verschickte keine Bilder oder Videos von sich – was ein "Bist du feig?" des Angeklagten zur Folge hatte.
Tags darauf entschuldigte sich der Mime für sein forsches Vorgehen, meinte, er sei "mit Kumpels saufen gewesen".
Der Nachwuchssänger vertraute sich seiner Mutter an. Diese erstattete Anzeige – beim 29-Jährigen fand daraufhin eine Hausdurchsuchung statt, bei der sein Handy samt der unappetitlichen Konversation sichergestellt wurde.
Die Ermittler sind sicher, dass der Verdächtige beim angestrebten Videochat kinderpornografisches Material aufzeichnen wollte. Der Angeklagte leugnete vor der Kripo, ein sexuelles Interesse an Kindern zu haben. Er fühle sich zu jungen Männern hingezogen, aber "mit Sicherheit nicht an unter 14-Jährige". Er sei nun mit einem 26-Jährigen zusammen. Dass das Opfer 13 Jahre alt gewesen sei, schockiere ihn selbst. Schuld: der Alkohol.
Für die Polizei eine Schutzbehauptung, schließlich seien die Textmessages beinahe fehlerlos verschickt worden - was nicht gerade auf übermäßiges Trinken schließen lässt.
Verdächtigem droht Haftstrafe
Camillo Raabe verteidigt den Angeklagten, dem bis zu fünf Jahre Haft drohen. Philipp Wolm vertritt das Opfer. Beide wollten sich auf "Heute"-Anfrage nicht äußern. Die Unschuldsvermutung gilt.