Österreich
Rettungsfahrer wie Taxler bezahlt: AK erstritt 4.900...
Der junge Rettungsfahrer (22) wurde im Krankenstand gekündigt und hatte zusätzlich einen falschen Kollektivvertrag erhalten. Die Arbeiterkammer half.
Mit seiner Erfahrung hätte ein 22-jähriger Rettungsfahrer bei Anwendung des richtigen Kollektivvertrages eigentlich ein Monatsgehalt von 1.744 Euro erhalten müssen. Eingestuft wurde er aber als Taxilenker nach dem Taxi-KV mit einem Bruttolohn von 1.200 Euro ohne Nachtzuschläge. Der Vertrag war außerdem nach der üblichen Probezeit von einem Monat auf drei Monate befristet.
Als der bei einem privaten Rettungsdienst angestellte Mann nach einem Monat krank wurde, flatterte dann auch noch die Kündigung ins Haus. Er wandte sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich und erhielt prompt Hilfe.
"Unsere Experten stellten fest, dass das private Rettungsunternehmen seinem ehemaligen Fahrer weit mehr schuldete als nur die Lohn-Differenz bei der falschen Kollektivvertrags-Einstufung. Auch die Kündigung war nicht rechtens, da sie innerhalb der Befristung von drei Monaten ausgesprochen wurde", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser.
4.880 Euro bekam der Rettungsfahrer noch vom Unternehmen, nachdem die AK-Experten erfolgreich interveniert hatten.
(Ros)