In Innsbruck

René Benko bei Gericht! Erster Auftritt nach der Pleite

Sein Immo-Imperium ist zerbröselt, jetzt zeigt sich René Benko erstmals wieder seit dem Zusammenbruch. Er erschien am Mittwoch vor Gericht.

Newsdesk Heute
René Benko bei Gericht! Erster Auftritt nach der Pleite
René Benko am Mittwoch, 24. April 2024, vor Gericht
EXPA / APA / picturedesk.com

Für René Benko geht es ans Eingemachte. Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über sein Vermögen im März findet am heutigen Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht die erste Gläubigerversammlung mit dem Insolvenzverwalter statt.

Lange war unklar, ob der gefallene Immo-Milliardär auch persönlich zu dieser sogenannten Prüfungstagsatzung erscheinen würde. Kurz vor 11 Uhr dann der Paukenschlag: Benko erschien tatsächlich in persona.

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    Sein Immo-Imperium ist zerbröselt, jetzt zeigt sich René Benko erstmals wieder nach dem Zusammenbruch. Er erschien am Mittwoch vor Gericht.
    Sein Immo-Imperium ist zerbröselt, jetzt zeigt sich René Benko erstmals wieder nach dem Zusammenbruch. Er erschien am Mittwoch vor Gericht.
    EXPA / APA / picturedesk.com

    In Begleitung seines Anwalts Georg Eckert zeigte er sich erstmals seit der Mega-Pleite seines Signa-Imperiums öffentlich. Die Verhandlung selbst wird hinter verschlossenen Türen stattfinden.

    Forderungen über 2 Milliarden (!) Euro

    Wie der Alpenländische Kreditorenverband akv später meldet, waren 30 Gläubiger Insolvenzforderungen in der Höhe von 2 Milliarden Euro angemeldet, wovon vorerst lediglich ein Teilbetrag von etwas mehr als 47 Millionen anerkannt wurde.

    Die enorme Höhe der derzeitigen Bestreitungen erkläre sich damit, dass viele Forderungen derzeit noch nicht abschließend geprüft werden konnten, etwa, weil die vorgelegten Unterlagen unvollständig waren oder Anspruchsgrundlagen erst zu klären sind.

    Weitere Ansprüche?

    "Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund der derzeit in Prüfung befindlichen Rolle von Rene Benko im Signa-Konzern weitere Ansprüche geltend gemacht werden", so der akv.

    Bei der am 10. April 2024 abgelaufenen Anmeldefrist handelt es sich um keine Sperr- bzw. Präklusionsfrist, sodass noch nicht angemeldete Forderungen noch nachträglich angemeldet werden könnten.

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      red
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