Niederösterreich

700 Schafe für Islam-Fest in Reisenberg geschächtet

Reibungslos ging auch heuer die rituelle Schlachtung von mehreren hundert Schafen über die Bühne, der Bürgermeister von Reisenberg war mit dabei.

Michael Rauhofer-Redl
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    Bei der rituellen Schächtung in Reisenberg wurden rund 700 Tiere geopfert.
    Bei der rituellen Schächtung in Reisenberg wurden rund 700 Tiere geopfert.
    Thomas Länger, Monatsrevue

    Das islamische Opferfest fiel 2020 auf den Zeitraum des 31. Juli bis zum 03. August. Bei diesem Fest ist es für gläubige Muslime Brauch, Tiere zu schlachten und das daraus gewonnene Fleisch dann entweder im Familienkreis zu verspeisen oder an Bedürftige zu spenden.  

    In der Schlachtanlage im niederösterreichischen Reisenberg wurde am 1. August die rituelle Schlachtung von mehreren Hundert Schafen durchgeführt.  "Rituelle Schlachtungen sind in Österreich nach dem Tierschutzgesetz unter Einhaltung von Auflagen, die die Behörde vorschreibt und auch kontrolliert, erlaubt.", sagt Bezirkshauptfrau Sonja Sonnleitner gegenüber der "Monatsrevue".

    "Keine Beanstandungen"

    Im Zuge der diesjährigen Schächtungen habe es "keine Gründe zur Beanstandung" gegeben. Der Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Baden habe den betreffenden Betrieb vier Mal überprüft, so Sonnleitner. Auch der Bürgermeister von Reisenberg, Josef Sam, machte sich persönlich ein Bild von den Schächtungen. Seit mehreren Jahren führe der Betrieb die Schächtungen durch, "bisher gab es noch nie ein Problem", so Sam. 

    Insgesamt wurden am vergangenen Samstag 600-700 Tiere geopfert. Als "einziges Problem" bezeichnete der Ortschef den Umstand, dass zahlreiche Besucher den Parkplatz des örtlichen Nahversorgers nutzten und so keine Parkflächen mehr für seine Kunden zur Verfügung standen. Er habe daraufhin persönlich dafür gesorgt, dass die Falschparker ihre Pkw umstellen. 

    Folgende Auflagen gelten

    Um solche rituellen Schächtungen durchführen zu dürfen, müssen in Österreich gewisse Auflagen erfüllt werden. Diese sehen konkret wie folgt aus:

    ➤ Die Schnittführung darf nur von Personen durchgeführt werden, die im Besitz eines gültigen Zertifikates einer anerkannten Glaubensgemeinschaft sind – hier ist dies die IGGÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich).

    ➤ Die Betäubung führen Personen , die eine entsprechende Ausbildung nach der Tierschutz-Schlachtverordnung in Verbindung mit der VO (EG) Nr. 1099/2009  absolviert haben, durch.

    ➤ Die rituelle Schlachtung darf ausschließlich in Anwesenheit eines mit der Schlachttier und Fleischuntersuchung beauftragten Tierarztes erfolgen. Dieser kontrolliert auch die fachgerechte Schnittführung und Betäubung des Tieres.

    ➤ Die rituelle Schlachtung erfolgt so, dass die Tiere unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden. Zur Betäubung stehen zertifizierte Gerätschaften, wie z.B. Elektrobetäubungsgeräte zur Verfügung.

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