FTI macht Kunden Hoffnung

Reise-Riese pleite – ab 11. Juni will er wieder abheben

Zittern bis zur letzten Sekunde – die insolvente FTI Touristik hat vorerst nur Pauschalreisen bis einschließlich 10. Juni abgesagt.

Team Wirtschaft
Reise-Riese pleite – ab 11. Juni will er wieder abheben
Die Hoffnung lebt – ab 11. Juni könnten Kunden doch noch zu ihrem Urlaub kommen.
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Am 3. Juni, also am Montag, hat Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI Touristik Insolvenz angemeldet. Allein in Österreich dürfte das Zehntausende Kunden betreffen.

Jetzt macht der Reise-Riese Urlaubern wieder vorsichtig Hoffnung. Vorerst wurden nämlich nur Pauschalreisen bis einschließlich 10. Juni gestrichen, weil das laut FTI gesetzlich so vorgeschrieben ist. Wie es dann am 11. Juni weitergeht, ist noch nicht ganz klar, allerdings könnten Pauschalreisende doch noch zu ihrem gebuchten Urlaub kommen.

FTI will Urlaube möglich machen

Man bemühe sich "derzeit nach Kräften, Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen", lässt der Reisekonzern (Stand Mittwoch, 5. Juni) auf seiner Homepage die Kunden wissen. Sollte das nicht gelingen, greife der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds DRSF. Der sorge dann "im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden".

Geringe Hoffnung für Hotel-Bucher

Kaum Hoffnung gibt es hingegen für jene Kunden, die bei FTI Touristik nur Einzelleistungen wie Hotel, Flug, Mietwagen oder Wohnmobil gebucht haben. FTI prüft zwar laut eigenen Angaben auch hier, ob Leistungen trotz Insolvenz in Anspruch genommen werden können. Angesichts der fehlenden gesetzlichen Absicherung durch den DRSF ist das aber eher unwahrscheinlich.

Was bzw. wer von der Insolvenz betroffen ist

Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik gebuchten Leistungen betroffen. Dies beinhaltet die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, BigXtra Touristik sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars & Campers und Meeting Point Rent-a-Car.
Gebuchte Leistungen der genannten Veranstalter sind dann betroffen, wenn sie über gängige Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck oder auf den hauseigenen Plattformen fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de und drive.de gebucht wurden.
Nicht betroffen sind bei Drittanbietern gebuchte Leistungen (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours), die über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH sowie sonnenklar.TV gebucht worden sind.
Kunden, die ausschließlich eine Kreuzfahrt bei der BigXtra Touristik GmbH gebucht haben, werden individuell informiert, wenn diese durchgeführt werden kann.

Über 750 Millionen Euro im Topf

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wurde als Folge der Thomas-Cook-Pleite geschaffen. Damals im September 2019 musste noch der deutsche Staat einspringen und betroffene Kunden (darunter viele Österreicher) entschädigen, weil die von der Versicherung gedeckten 110 Millionen Euro dafür nicht ausreichten.

Wie hoch das Fondsvolumen beim DRSF aktuell ist, darüber gibt es keine Auskunft. Allerdings sind es dem Vernehmen nach mittlerweile deutlich mehr als 750 Millionen Euro, eingezahlt von den abgesicherten Reiseunternehmen. Laut DRSF steht jedenfalls genug Kapital zur Verfügung – "auch für eine Insolvenz in der Größenordnung der FTI Touristik".

Termin für Rückzahlung offen

Was viele Betroffene derzeit wohl ebenfalls beschäftigt: Wann gibt es das für Pauschalreisen bereits bezahlte Geld zurück? Leider – das könnte dauern, wie die Touristiker-Fachzeitung "touristik aktuell" mit Berufung auf den DRSF schreibt.

Demnach legt sich der Fonds auf keinen Zeitraum fest. Zitat: "Eine zeitliche Schätzung, bis wann die anspruchsberechtigten Pauschalreisekunden der FTI Touristik ihre bis dato gezahlten Anzahlungen zurückerstattet bekommen können, ist derzeit nicht möglich".

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    Ian West / PA / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Der Reiseveranstalter FTI Touristik hat Insolvenz angemeldet, aber plant, ab dem elften Juni wieder Reisen durchzuführen
    • Pauschalreisende könnten ihre gebuchten Urlaube möglicherweise doch noch antreten, während Kunden, die nur Einzelleistungen gebucht haben, kaum Hoffnung auf Erstattung haben
    • Der Deutsche Reisesicherungsfonds steht bereit, um Zahlungen zu erstatten, aber es gibt noch keinen Zeitrahmen für die Rückzahlung
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