Nach FTI-Insolvenz

Urlaub storniert – wie man sein Geld zurückbekommt

Durch die FTI-Pleite wurden zahlreiche Reisen storniert. Der Unmut unter den Betroffenen ist groß. Bleibt man auf den Kosten sitzen?

Annika Fried
Urlaub storniert – wie man sein Geld zurückbekommt
Videoredakteurin Annika erklärt, was jetzt zu tun ist.
Screenshot / Video

Vorfreude auf den Urlaub, alles schon bezahlt und dann die erschütternde Nachricht: Der Urlaub wird storniert. Das betrifft gerade tausende Menschen, die ihre Reise über das Unternehmen FTI Touristik GmbH gebucht haben. Dieses ist nun insolvent.

Auch aktuelle Reisen betroffen

Reisen, die in den nächsten Tagen stattfinden sollten, werden wahrscheinlich storniert und die Betroffenen vom Reisebüro informiert. Doch was ist mit den Urlaubern, die schon am Urlaubsort sind? Laut aktuellen Angaben ist der FTI bemüht, bereits angetretene Reisen planmäßig durchzuführen. Ist das nicht möglich, muss eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Sie hat außerdem hilfreiche Tipps, wie man am besten mit der Situation umgehen sollte:

Wer aktuell am Urlaubsort ist und Unterstützung benötigt, kann die Notfallnummer des deutschen Reisesicherungsfonds kontaktieren.
Verena Pronebner
ÖAMTC-Juristin

Unter der Notfallnummer +49 (0)89 710 45 14 98 können sich Betroffene Unterstützung holen. Auch die JuristInnen des ÖAMTC stehen bei Problemen mit dem Reiseveranstalter beratend zur Seite, für Mitglieder ist dieser Service kostenlos.

Geld zurück?

Bei schon gebuchten Pauschalreisen hat man gute Chancen auf eine Kostenrückerstattung, da diese im Fall einer Insolvenz abgesichert sind. Hier rät die Juristin, nicht selbst zu stornieren. Die bereits geleisteten Zahlungen fallen unten den Absicherungsschutz und werden vom deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erstattet. Hat man aber eine individuelle Reise über FTI (also nur einen Flug oder ein Hotel) gebucht, ist das nicht in diesem Ausmaß vor einer Insolvenz geschützt. Hier hat man nur die Möglichkeit, sich als Gläubiger dem Insolvenzverfahren anzuschließen.

Aufregung auf Social Media

In den sozialen Medien sprechen zahlreiche Menschen, die nun nicht in den wohlverdienten Urlaub fliegen können und darum kämpfen müssen, ihr Geld zurückzubekommen, ihren Unmut aus. Die Urlaubsstimmung ist hier wohl die einzige, die "verflogen" ist.

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