Was du wissen musst!
Touristik-Gigant pleite – alle Reisen jetzt abgesagt
Ausgerechnet kurz vor der Haupturlaubszeit ist Europas drittgrößter Reiseanbieter in die Pleite geschlittert – mit heftigen Folgen für Urlauber.
Noch Montagvormittag warb der Reisekonzern FTI Touristik mit dem "Rund-Um-Sorglos Pauschalurlaub". Wenig später ließen die Deutschen die Bombe platzen. Das Unternehmen ist insolvent, aus noch nicht begonnenen Reisen wird nichts mehr. Ab morgen ist kein Reiseantritt mehr möglich. Was das für Urlauber bedeutet – ein Überblick.
Bist du von der Pleite betroffen? Dann schick uns deine Story an [email protected] oder per Whatsapp unter der Nummer: 0670 400 400 4
Welche Anbieter und Marken sind betroffen? Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeug-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck oder auf hauseigenen Buchungsplattformen wie fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de und drive.de gebucht werden.
Welche Leistungen sind NICHT von der Insolvenz betroffen? Wer Reisen und Einzelleistungen über FTI bei einem nicht zum Unternehmen gehörenden Reiseanbieter wie TUI, Alltours, DERTOUR, vtours und Co. gebucht hat, ist vom Insolvenzverfahren nicht betroffen. Hier ist die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten.
Pauschalreisen gesetzlich abgesichert
Was passiert, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat und bereits unterwegs ist? In diesem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der in diesem Fall als "Insolvenzabsicherer" fungiert. Das gilt auch für von der Insolvenz betroffene Österreicher. In Zusammenarbeit mit dem DRSF werden laut FTI Touristik alles getan, damit Urlauber ihre Reise wie geplant zu Ende führen können. Wo dies nicht möglich ist, wird für eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Urlauber werden in diesem Fall "in Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds" direkt kontaktiert.
Alle Reisen werden storniert
Was ist, wenn man eine Pauschalreise gebucht und diese noch nicht angetreten hat? Laut FTI ist man "gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren". In diesem Fall greift der oben genannte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds. Der "wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden", schreibt FTI Touristik. Der Fonds werde sich hierzu mit den Betroffenen "in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden".
Viele fallen wohl um ihr Geld um
Was ist, wenn man nur Einzelleistungen wie Hotel, Mietwagen, Wohnmobil und Ausflug gebucht hat? Leider – einzeln gebuchte Leistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Reisesicherungsfonds gedeckt. Wird keine andere Lösung gefunden, fallen Kunden um ihr Geld um.