Politik
Regierung will, dass wir länger arbeiten: Stichtage fix
Das Pensionsantrittsalter aller Frauen soll massiv erhöht werden. Jetzt wurden die Stichtage fixiert, wer danach geboren ist, muss bis 65 hackeln.
Schon 1992 hat der Nationalrat in Form eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes die schrittweise Angleichung des Regelpensionsalters von Frauen an jenes der Männer beschlossen. Zwischen 2024 und 2033 wird dieses sukzessive von 60 auf 65 Jahre steigen. Nun wurden ergänzend dazu Stichtage fixiert.
Eine entsprechende Sozialversicherungsnovelle hat in der heutigen Plenarsitzung die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen erhalten. Der Schritt sei notwendig, weil es unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten des Gesetzestextes gebe, argumentieren die Koalitionsparteien. Die NEOS sehen allerdings hohe Zusatzkosten von bis zu 1 Milliarden Euro auf den Staat zukommen, zumal auch die Übergangsbestimmungen für die Korridorpension entsprechend nachgebessert werden.
Diese Stichtage gelten nun
Konkret wird das Regelpensionsalter für Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, mit 60,5 Jahren festgelegt. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort.
Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird – wie für Männer – ein Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten.
Analog dazu werden auch die Stichtage für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Korridorpension) angepasst. Davon werden insbesondere Frauen mit den Geburtsmonaten Juni und Dezember profitieren. Für bereits vereinbarte Altersteilzeitregelungen, die nicht mit den neuen Stichtagen in Einklang stehen, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen.
Was die Anhebung des Frauenpensionsalters betrifft, begrüßte SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek die vorgesehene Präzisierung. Sie machte aber darauf aufmerksam, dass Frauen im Erwerbsleben nach wie vor benachteiligt seien.
FPÖ sieht Frauen mit Kindern benachteiligt
Auch die FPÖ ließ an der Pensionspolitik der Regierung kein gutes Haar. "Es wird überall heruntergeschnitten", klagte Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch. Erwin Angerer sprach gar von einem "Raubzug". Nicht nur habe die Regierung die "Hacklerregelung" "zu Grabe getragen", auch die Aliquotierung führe zu "krassen" Benachteiligungen, bemängelte er. Gleichzeitig würden Pensionisten, die nebenbei arbeiten wollten, "vom Finanzminister geschröpft".
Ein bisschen enttäuscht" zeigte sich Belakowitsch außerdem darüber, dass die Festlegung der Pensionsstichtage für Frauen nicht dazu genutzt wurde, um Kindererziehungszeiten beim Pensionsantrittsalter zu berücksichtigen. Es spreche nichts dagegen, dass eine kinderlose Frau das gleiche Regelpensionsalter habe wie Männer, meinte sie, man solle aber Doppel- und Dreifachbelastungen von Frauen mit Kindern einrechnen.
Seitens der ÖVP konterte Bettina Zopf, dass sie selbst von der Anhebung des Frauenpensionsalters betroffen sei. Sie habe zwei Kinder, werde aber gerne bis 65 Jahre arbeiten gehen, meinte sie: "Das sind wir den nächsten Generationen schuldig."
NEOS befürchten Zusatzkosten
Kritik aus der anderen Richtung kam von den NEOS. Bisher sei immer klar gewesen, dass für jemanden, der beispielsweise am 15. Dezember das Pensionsalter erreiche, der Pensionsstichtag der 1. Jänner sei, erklärte Gerald Loacker. Nunmehr ziehe man den Pensionsantritt für viele Frauen um ein halbes Jahr vor, was ihm zufolge geschätzte Zusatzkosten von bis zu 1 Milliarde Euro bewirken könnte. "Das ist das Geld der Jungen, das hier verblasen wird", führte er aus.
Rauch: Gesetzesauslegung begünstigt Frauen
Sozialminister Johannes Rauch bekräftigte, dass sich die Regierungsparteien hinsichtlich der Pensionsstichtage für Frauen bewusst für jene Auslegung entschieden hätten, die für die Frauen günstiger sei. Er halte das für vertretbar, zumal es auch um eine verfassungskonforme Regelung gehe.
Zur Frage der Teuerungsabgeltung hielt Rauch fest, die Regierung versuche die Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit und Budgeterfordernissen zu halten. Den einen sei das zu viel, den anderen zu wenig. Mit der für 2023 vorgesehenen Einmalzahlung und der Sonderregelung in Sachen Pensionsaliquotierung werde man jedenfalls die Inflation abfangen können. Auch im Rahmen der nächsten Pensionsanpassung werde er sich um eine Lösung bemühen.
Grüne wollen Bildungsbonus ins Dauerrecht überführen
Mit dem Gesetzespaket wird darüber hinaus der sogenannte Bildungsbonus um ein Jahr verlängert. Demnach werden auch Arbeitslose, die erst heuer mit einer längeren Umschulung von mindestens vier Monaten starten, zusätzlich zum Arbeitslosengeld und zum allgemeinen Schulungszuschlag 4 Euro pro Tag bzw. 120 Euro im Monat erhalten.
Bisher haben Markus Koza (Grüne) zufolge bereits 70.000 Arbeitslose von dieser Zusatzzahlung profitiert. Laut ihm ist geplant, den Bonus im kommenden Jahr ins Dauerrecht überzuführen und auszuweiten.