Politik

Regierung verordnet offenbar Alkoholverbot im Freien

Die neuen Corona-Regeln gehen offenbar noch weiter als bisher angekündigt. Auch ein Alkoholverbot soll es geben, wie im Vorfeld durchgesickert ist.

Roman Palman
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Ein Mann schenkt sich ein Bier ein. (Symbolbild)
Ein Mann schenkt sich ein Bier ein. (Symbolbild)
iStock/semenovp

Mit Spannung wird seit den frühen Morgenstunden die Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung durch das Gesundheitsministerium erwartet. Darin will die Regierung die Covid-19-Maßnahmen massiv nachschärfen, neben der erweiterten Maskenpflicht und den anderen bisher vorgestellten Eckpunkten, überrascht besonders ein Detail:

Wie im Vorfeld durchgesickert ist, soll die neue Verordnung auch ein Alkoholverbot beinhalten. "Nach der Sperrstunde dürfen alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten nicht konsumiert werden", soll es in einem aktuellen Entwurf des Dokuments heißen.

Die Sperrstunden sind laut Bundesregierung hingegen Ländersache und auch in jedem Bundesland anders geregelt. Während im Westen, in Vorarlberg, Tirol und auch Salzburg, Lokale aktuell bereits um 22 Uhr schließen müssen, gibt es in anderen Bundesländern, darunter etwa auch Wien, noch keine vorgezogene Sperrstunde.

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Punkte: Alle neuen Maßnahmen auf einen Blick

Limit für private Zusammenkünfte – Außerberufliche Treffen werden indoor auf sechs Personen beschränkt. Outdoor sind maximal zwölf Teilnehmer erlaubt. Das gilt etwa bei privaten Geburtstagsfeiern.

Anzeigepflicht – Ab sieben Personen drinnen und 13 Personen draußen müssen fixe Sitzplätze zugewiesen werden. Zudem besteht Anmeldepflicht. Es bleibt weiterhin bei maximal 250 Personen.

Maskenpflicht, keine Gastro – Bei allen Events muss während der gesamten Dauer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Speisen und Getränke sind verboten.

Maximal 1.500 Besucher – Bei behördlich genehmigten Veranstaltungen beträgt das Limit indoor 1.000 Personen, outdoor 1.500.

Weniger Gäste pro Tisch – Statt zehn sind nur mehr sechs Gäste (plus Minderjährige) pro Tisch erlaubt. Nach der Sperrstunde darf vor Lokalen nichts mehr konsumiert werden. Ein Präventionskonzept bei über 50 Sitzplätzen muss her.

Präventionskonzept für Alten- und Pflegeheime – In allen allgemeinen Bereichen gilt Maskenpflicht für Besucher und Personal. Neu- und Wiederaufnahmen sollen getestet werden.

Verbot für Gesichtsschilde – Überall, wo in Österreich eine Maskenpflicht gilt, sollen keine Gesichts- oder Kinnschilde mehr verwendet werden dürfen. Das Verbot soll allerdings noch nicht am Freitag in Kraft treten, stattdessen ist eine kurze Übergangsfrist geplant.

Bundesländer dürfen verschärfen – Die Regierung empfiehlt je nach Infektionslage weitergehende Einschränkungen, eine frühere Sperrstunde, ein generelles Alkoholverbot und Maskenpflicht auf belebten Plätzen, Fernunterricht an Schulen und Unis, verschärfte Maßnahmen in Heimen, Betretungsverbote für Gastro und Handel sowie Quarantänemaßnahmen für Gemeinden und Bezirke.

Das nun kolportierte Alkoholverbot im Bereich von geschlossenen Gaststätten käme hier noch als neunter Punkt hinzu. Wann genau die Verordnung, die bereits ab Mitternacht gültig sein soll, veröffentlicht wird, ist noch unklar. 

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