Wirtschaft

Regierung verlängert Covid-Hilfen für Betriebe

Österreichs Bundesregierung greift den Betrieben weiter unter die Arme und verlängert die Wirtschaftshilfen. 

Heute Redaktion
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Tourismus- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger sieht die Hilfen als "Auffangnetz" für die Betriebe
Tourismus- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger sieht die Hilfen als "Auffangnetz" für die Betriebe
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Die Corona-Pandemie beschäftigt Österreich noch nach knapp zwei Jahren weiterhin. Neben der gesundheitlichen Krise hat die Pandemie auch der Wirtschaft stark zugesetzt. Die Bundesregierung hat nun angekündigt die notwendigen Hilfen durch Härtefallfonds und Ausfallbonus für die Betriebe wieder zu verlängern. 

Wirtschaftshilfen als "Sicherheitsnetz"

Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger von der ÖVP hat in einem Schreiben, das der "Heute" vorliegt, angekündigt, dass der Härtefallfonds und Ausfallbonus ab 17. Jänner erneut um fünf Monate verlängert werden. "Die Coronakrise bedeutet nicht nur für unsere Tourismusbranche enorme Umsatzeinbußen, sondern auch für zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Betriebe – etwa Zulieferer für Hotels, Gastronomie oder Schulen. Auch Vermieter von Privatzimmern oder Ferienwohnungen sind stark betroffen", begründet die Politikerin die Entscheidung. 

Ihr Ziel ist es die Betriebe trotz der herausfordernden Lage "bestmöglich durch die Krise zu bringen" und ihnen mit den Wirtschaftshilfen ein "Sicherheitsnetz bereitzustellen". Seit Beginn der Pandemie sind bereits 130 Millionen Euro zur Hilfe an die Betriebe geflossen. 

Maximal 2.000 Euro monatlich im Härtefallfonds

Wie aus dem Schreiben der Ministerin hervorgeht, beträgt die Höhe der Förderung durch den Härtefallfonds mindestens 600 Euro und kann betrieben bis zu maximal 2.000 Euro monatlich Unterstützung bringen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Antrag für jedes Monat einzeln eingebracht werden muss. 

Die Höhe der Förderung orientiert sich wie bereits üblich an den Einkünften der Betriebe im Vergleichszeitraum. Für die Auszahlung der Unterstützung für November 2021 bis März 2022 wird demnach der selbe Zeitraum im Vorjahr als Referenz genommen. 

Wer ist berechtigt den Härtefallfonds zu beantragen?
·       Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
·       Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
·       Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
·       Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
·       Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen

Neben dem Härtefallfonds wird auch der Ausfallfonds verlängert. Die Mindesthöhe beträgt dabei 100 Euro. Insgesamt werden bis zu 40 Prozent des EInkuftsverlustes von der Bundesregierung durch die wirtschaftliche Hilfe ersetzte. Der Betrachtungszeitraum dafür ist das Kalendermonat. So kann der Ausfallbonus für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 beantragt werden. Auch hier ist für jeden Monat ein gesonderter Antrag zu stellen. 

Wer ist berechtigt den Ausfallbonus zu beantragen?
·       Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
·       Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
·       Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
·       Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten.
·       Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die einen Wein-, Mostbuschenschank oder Almausschank betreiben

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