Politik
Regierung: Papamonat jetzt auch bei Frühchen
„Heute" berichtete über einen Vater, der wegen der Frühgeburt seines Sohnes keinen Papamonat nehmen konnte. Jetzt ändert die Ministerin das Gesetz.
Bisher sieht das Gesetz vor, dass der Papamonat nur in Anspruch genommen werden kann, wenn Eltern und Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben. Sind Baby und Mutter länger als 91 Tage im Spital (innerhalb dieser Frist muss man den Papamonat nehmen, Anm.), verfällt der Anspruch. Das kann etwa bei Frühchen passieren. So geschehen in etwa in diesem Fall.
Lösung: Spital soll ausnahmsweise als Wohnsitz gelten
Im Nationalrat am Mittwoch ändert die Regierung das rückwirkend mit 1. Jänner 2019. Simple Lösung: Bei medizinisch bedingten Fällen wird das Spital ausnahmsweise zum gemeinsamen Wohnsitz, betroffene Väter können in den Papamonat gehen. Bedingung: Die Eltern müssen nur nachweisen, dass beide das Kind im Schnitt mindestens vier Stunden täglich persönlich betreuen. Nachweis: einer Bestätigung des Spitals an die Krankenversicherung.
Bogner-Strauß: "Müssen Hürden beseitigen"
„Mir ist es ein Herzensanliegen, Familien bestmöglich zu unterstützen. Deswegen war es für mich immer völlig klar, dass wir diese Hürden für Familien mit Frühchen beseitigen müssen", so Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (VP) zu „Heute". "Mit der Neuregelung können Väter zukünftig auch bei Frühgeburten den Familienzeitbonusnützen und so die Familie bestmöglich unterstützen", erklärte Bogner-Strauß abschließend. (rob)