Coronavirus

Regel-Chaos: Gastro-Test gilt nicht bei Friseurbesuch

Der erste Verordnungsentwurf für die große Öffnung in Österreich liegt vor. Kritik an einigen komplizierten Regelungen kommt aus dem Burgenland.  

Michael Rauhofer-Redl
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Der "Grüne Pass" soll ab Juni umgesetzt werden. Bis dahin müssen Wirte Testergebnisse und Impfpässe kontrollieren.
Der "Grüne Pass" soll ab Juni umgesetzt werden. Bis dahin müssen Wirte Testergebnisse und Impfpässe kontrollieren.
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Im Gespräch mit "Heute" freute sich Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) über den erfolgreichen burgenländischen Weg. Denn obwohl man sich als erstes Bundesland aus dem Ost(er)-Lockdown verabschiedet hat, steht man mit der besten Inzidenz als erstes "oranges" Bundesland bei der Corona-Ampel da. 

Zur Freude über den eigenen Erfolg kommt aber Kritik an der Bundesregierung. Doskozil nannte im "Heute"-Talk einige Punkte, die ihn am ersten Verordnungsentwurf für die große Öffnung am 19. Mai stören. Dieser wurde am Donnerstag erstmals den Landeschefs präsentiert. 16 Seiten ist der Entwurf lang, viel Neues sei nicht dabei. Doskozil verriet aber einige Punkte, bei denen er noch Diskussionsbedarf ortet.

Kritik an Test-Gültigkeiten

"Vieles ist sehr kompliziert gestaltet", so Doskozil. So sieht der Verordnungsentwurf etwa vor, dass man mit einem Selbsttest, den man im Gasthaus vor Ort und Stelle macht, zwar in den Gasthof darf. Mit dem gleichen Test bleibt aber der Friseurbesuch, der etwa unmittelbar nach dem Restaurantbesuch stattfinden könnte, jedoch verwehrt. 

Kritik gibt es auch an anderer Stelle. Laut Doskozil blieben zwar einerseits Berufsgruppentests ganze sieben Tage lang gültig. Beaufsichtigte Wohnzimmertests hingegen würden nicht einmal den Gastro-Besuch oder den einer Sportstätte ermöglichen. "Nicht nachvollziehbar", befindet der Burgenländer. 

Unverständnis für Kultur-Regeln

Auch bei den Regeln für die Kultur ortet der Landeshauptmann Bedarf für Nachbesserungen. Die Sperrstunde von 22 Uhr ist ihm wohl zu früh angesetzt. Auch der verpflichtende Mindestabstand von zwei Metern bei Kulturveranstaltungen im Freien, zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht widerstrebt Doskozil. Als Beispiel nennt er, dass man etwa bei den Seefestspielen in Mörbisch jede zweite Reihe freilassen müsste.

Dass der erste Verordnungsentwurf eins zu eins übernommen wird, gilt als äußerst unwahrscheinlich. Neben der Abstimmung mit den Landeshauptleuten setzte die Bundesregierung zuletzt auch auf verstärkte Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. Auch Interessensvertreter, etwa aus Handel, Gastronomie und Tourismus werden sich bei der Gestaltung des Verordnungstextes noch einzubringen versuchen. Abgesegnet wird der letztgültige Entwurf dann vom National- und vom Bundesrat. 

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