Auf Kosten seiner Verwaltung

Rechnung nicht bezahlt! Mann zapft illegal Strom ab

Weil er seine Rechnungen nicht zahlte, wurde einem Mann (38) der Strom abgestellt. Doch er half sich anders – bis er aufflog. Nun wurde er verurteilt.
03.03.2025, 19:39

Ein 38-Jähriger aus dem Kanton St. Gallen bezahlte seine Stromrechnungen nicht mehr. Im April wurde ihm deswegen der Strom abgestellt. Doch statt den offenen Betrag zu begleichen, zapfte der Mann Strom aus einer leerstehenden Wohnung des Hauses ab, weshalb er jetzt einen Strafbefehl per Post erhielt.

Dazu schloss er laut der St. Galler Staatsanwaltschaft die Stromzufuhr für seine Wohnung beim Stromverteiler der leeren Wohnung an. So bezog er von Ende April bis Ende Juni Strom auf die Kosten seiner Verwaltung.

Stromfirma bemerkte Diebstahl

Anfang Juli flog der Diebstahl aber auf, da es einem Mitarbeiter des Energieversorgungsunternehmens auffiel, und die Wohnung des 38-Jährigen wurde wieder stromlos gemacht. "Nach diesem Zeitpunkt koppelte der Beschuldigte mehrfach die Stromzufuhr seiner Wohnung an die leerstehende Wohnung an", schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.

Der St. Galler zapfte seiner Verwaltung von Anfang Juli bis Mitte August Strom ab. Auch dieses Mal fiel es einem Mitarbeitenden der Stromfirma auf. Gleich dreimal wurde dem 38-Jährigen der Strom wieder unterbrochen. Insgesamt stibitzte der Mann von Ende April bis Mitte August Strom im Wert von rund 350 Euro.

1400 Franken Strafe

Neben dem stibitzten Strom fuhr der 38-Jährige achtmal ohne Ticket Zug. Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach den Mann Ende Februar der unrechtmäßigen Entziehung von Energie sowie der mehrfachen unbefugten Benützung eines Fahrzeugs in Sachen des Personenbeförderungsgesetzes schuldig.

Der St. Galler wird zu einer unbedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à je 32 Euro (total 480 Euro) sowie einer Buße von 320 Euro verurteilt. Die Zivilklage der Verwaltung wird auf den Zivilweg verwiesen. Auch für die Verfahrenskosten von weiteren 693 Euro muss der 38-Jährige aufkommen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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