Österreich

Rauchen, Alk & Sex: Ab wann ist was erlaubt?

Die Entscheidung, Rauchen für unter 18-Jährige zu verbieten, erhitzt die Gemüter. Doch was dürfen Kinder und Jugendliche eigentlich?

Heute Redaktion
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In den Jugendschutzgesetzen der Bundesländer ist verankert, wann und was Jugendliche dürfen.
In den Jugendschutzgesetzen der Bundesländer ist verankert, wann und was Jugendliche dürfen.
Bild: Fotolia

Derzeit darf man in Niederösterreich ab 16 Jahren rauchen. Ab Mitte 2018 ist das anders – zum Glimmstängel greifen, darf man erst ab 18. Die Gesetzesänderung wird österreichweit durchgeführt.

Alkohol darf in NÖ ab 16 konsumiert werden. Unterschiede werden –ebenso wie in Wien und dem Burgenland keine gemacht. In den übrigen Ländern sind "harter Alkohol" (Schnäpse) ebenso wie Mischgetränke und Alkopops erst ab 18 Jahren erlaubt. Doch alles mit Maß: Im Kärntner Jugendschutzgesetz ist beispielsweise festgehalten, dass man bis 18 nur 0,5 Promille haben darf. Auch in Vorarlberg und in Salzburg darf man in diesem Alter nicht offensichtlich alkoholisiert sein.

Unterschiedliche Ausgehzeiten

Während man sich in NÖ unter 14 Jahren nur bis 22 Uhr und unter 16 bis ein Uhr nachts auf den Straßen herumtreiben darf (auch in Wien, Burgenland, Tirol) und es danach keine Regelung gibt, gilt in Vorarlberg auch für 16- und 17-Jährige eine Beschränkung b–nämlich bis zwei Uhr früh.

Trampen in Österreich

Autostoppen ist auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich verboten. "Trampen" im übrigen Straßennetz regelt ebenfalls das Jugendschutzgesetz. So ist es in der Steiermark bis 16 Jahren nicht erlaubt und in Kärnten bis 14.

Kurioses: Das Jugendschutzgesetz in Österreich gilt für Kinder und Teenies bis 18. Es gibt aber Ausnahmen: Verheiratete Jugendliche, noch nicht volljährige Zivil- sowie Präsenzdiener fallen nicht hinein.

Sex und sexuelle Handlungen

Sex ist österreichweit ab 14 Jahren erlaubt. Sind beide Partner jünger ist Geschlechtsverkehr eigentlich verboten, da aber Unter-14-Jährige nicht mündig sind, ist das Delikt auch nicht strafbar.

Für "Mischungen" wird's kompliziert. Ist einer der beiden unter 14, macht sich grundsätzlich der bzw. die Ältere strafbar, bei sexuellen Handlungen wie beispielsweise Petting gelten spezielle Regeln: ist der jüngere Partner erst 12 Jahre jung und der Ältere nicht mehr als vier Jahre älter oder der/die Jüngere 13 und der Altersunterschied beträgt nicht mehr als drei Jahre sind sexuelle Handlungen erlaubt.

(nit)