VW beschlagnahmt
Raser tappt in Falle – jetzt wird sein Auto versteigert
Die Wiener Polizei hat einem Raser (28) nicht nur den Führerschein, sondern auch den Pkw abgenommen. Der VW Scirocco kommt nun unter den Hammer!
Seit 1. März 2024 kann die Polizei bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug beschlagnahmen. In der Bundeshauptstadt hat es bereits einen Autofahrer erwischt – der 28-jährige "Bleifuß" musste seinen Pkw, einen VW Scirocco, abgeben.
Der junge Mann soll am Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel im Wiener Bezirk Josefstadt dabei mit bis zu satten 114 km/h unterwegs gewesen sein. Er wird wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt.
"Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch", schilderte Polizeisprecher Philipp Haßlinger.
"Ein Pkw wurde mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz gemessen." Der Lenker soll zudem "durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben".
Wien, Tirol, Kärnten
Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt worden sei, erfolgte auch die vorläufige Beschlagnahmung des Wagens. Auch in weiteren Bundesländern gab es offenbar schon vereinzelt vorläufige Beschlagnahmungen.
Laut "Kronen Zeitung" griff die Polizei neben Wien auch in Tirol und in Kärnten bei Temposündern hart durch. Insgesamt vier Rasern wurde neben dem Führerschein dabei auch das Fahrzeug abgenommen.
Alle Fotos - das ist das Raser-Auto, ein VW Scirocco
In Tirol kassierten die Beamten dabei gleich zwei Karossen innerhalb eines Wochenendes ein, heißt es in dem Bericht der Tageszeitung. Und wie geht es nun mit den Fahrzeugen weiter? Die "vorläufige Beschlagnahmung" ist auf zwei Wochen – also 14 Tage – anberaumt.
Wiener ist Wiederholungstäter
Sollten nach Ablauf der zwei Wochen keine Gründe für eine dauerhafte Beschlagnahmung und Versteigerung des Fahrzeugs vorliegen, kann der Pkw laut "Krone" wieder abgeholt werden. Allerdings nicht im Falle des Wieners!
Denn bei dem 28-Jährigen handelt es sich um einen Wiederholungstäter, so die Polizei! Wie die "Krone" am Mittwoch berichtet, wird das beschlagnahmte Fahrzeug des Rasers daher fix unter den Hammer kommen – heißt: der Wagen wird versteigert!
Lebenslanges Fahrverbot
Gehört der betreffende Wagen nicht dem Raser selbst, wird das Fahrzeug dennoch zwei Wochen lang beschlagnahmt. Zwar ist eine Versteigerung des Autos dann nicht möglich, im Führerschein des "Bleifuß" wird aber ein Eintrag fü ein lebenslanges Fahrverbot für den Wagen eingetragen.
"Der erste Fall in Wien zeigt, warum es wichtig und richtig ist, dass das Auto bei extrem überhöhter Geschwindigkeit abgenommen wird", reagierte Verkehrs- und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) auf X (Anm. vormals Twitter) auf die Amtshandlung.