Wien
RAF Camora in Wien angeklagt – ihm drohen 6 Monate Häf'n
Wie "Heute" erfuhr, muss sich Musik-Gigant RAF Camora (38) noch vor Weihnachten in Wien vor Gericht verantworten. Die brisante Story.
Gott bewahr', nein, ich bin nicht Pablo.
Aber komm mir her, ich schlag' dich k.o.
Bam-bam-bam à la Ivan Drago.
Auszüge aus dem Song "Vendetta" sind das; RAF Camora bringt damit normalerweise Fans zum Beben. Derzeit begeistert er – wie berichtet – mit einer Show der Superlative seine Anhänger. Nun jedoch holt den Rapper die Realität ein. Wie "Heute" am Freitag erfuhr, wird der 38-jährige Wiener aus Rudolfsheim wenige Tage vor Weihnachten vor Gericht stehen.
Rauferei beim Würstelstand
Gemeinsam mit zwei weiteren Verdächtigen ist RAF Camora als Angeklagter im Grauen Haus an der Zweierlinie vorgeladen. Was ihm zur Last gelegt wird? Raufhandel.
Opfer 6 Tage mit Prellungen daheim
Bereits im Frühsommer sollen mehrere Männer um den Star den Angestellten eines Würstelstandes zusammengeschlagen haben, weil dieser kurz nach Mitternacht keinen Hotdog mehr zubereiten wollte. Es folgten laut Polizeibericht wüste Beschimpfungen; ein Aschenbecher und eine E-Tschick sollen in der Leopoldstadt Richtung Opfer geschleudert worden sein, bevor der Imbiss-Mann von hinten angegriffen, niedergeschlagen und am Asphalt weggeschleift worden sein dürfte. Im AKH diagnostizierten Ärzte bei ihm mehrere Prellungen, eine Schwellung, Blutungen am linken Ohr sowie mehrere Hämatome. Er befand sich sechs Tage lang im Krankenstand.
Skurrile Messer-Posse
Der mutmaßliche Haupttäter, der gemeinsam mit RAF angeklagt ist, erzählte in Polizei-Verhören eine andere Version. Man sei mit einem Messer bedroht worden; die Truppe um den Sänger habe sich lediglich verteidigt. Ob der Beweis für diese Behauptung gelingt, wird der Prozess zeigen.
„"Mein Klient hat lediglich deeskalierend eingegriffen. Die Konsequenz kann nur ein Freispruch sein."“
RAF Camora, der von niemandem direkt belastet wird, wird vor Gericht vom renommierten Wiener Anwalt Philipp Wolm vertreten. Auf "Heute"-Anfrage sagt Wolm: "Ich kann bestätigen, dass ein Gerichtsverfahren gegen mehrere Personen anhängig ist. Es geht um einen Raufhandel, in den RAF verwickelt gewesen sein soll. Die Beweis- und Rechtslage spricht jedoch eindeutig für meinen Mandanten, der lediglich deeskalierend eingegriffen hat. Die logische Konsequenz kann nur ein Freispruch sein."
Bis zu 6 Monate Haft drohen
Sollte der Musiker jedoch – wie von der Staatsanwältin gefordert – verurteilt werden, drohen ihm bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Es gilt die Unschuldsvermutung.