Österreich
Radar: Jetzt "doppelte" Strafen möglich!
Handy am Ohr, nicht angegurtet oder Fahren ohne Helm: Seit kurzem können mit Radarfotos auch andere Delikte bestraft werden!
Da staunen manche bestrafte Verkehrsteilnehmer nicht schlecht: Neben einer Anzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit oder einer Überfahrung des Rotlichts, flattern derzeit auch immer mehr „Kollateral-Anzeigen" ins Haus: Denn seit 1.1.2017 kann die Polizei – was wenige wissen - auch „Nebendelikte" bestrafen.
Konkret erlaubt die 28. StVO-Novelle nämlich auch, dass „eng abgegrenzte Verwaltungsübertretungen" bestraft werden dürfen. Sprich: Nicht nur das Vergehen der Person am Steuer wird geahndet, sondern auch Beifahrer und andere Personen, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Die Delikte:
– Fahren ohne Gurt,
– Handy am Ohr,
– SMS schreiben,
– Keine Kindersicherung,
– Überladenes Fahrzeug,
– Motorradfahren ohne Helm.
Seiten der Polizei wird festgehalten, dass andere Personen als der Lenker auf den Kamerafotos „unkenntlich gemacht" würden, außer diese selbst begehen das Delikt.