Österreich

Radar: Jetzt "doppelte" Strafen möglich!

Handy am Ohr, nicht angegurtet oder Fahren ohne Helm: Seit kurzem können mit Radarfotos auch andere Delikte bestraft werden!

Heute Redaktion
Teilen
Schnellfahrer aufgepasst: Auch SMS-Tippen kann bestraft werden
Schnellfahrer aufgepasst: Auch SMS-Tippen kann bestraft werden
Bild: picturedesk.com

Da staunen manche bestrafte Verkehrsteilnehmer nicht schlecht: Neben einer Anzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit oder einer Überfahrung des Rotlichts, flattern derzeit auch immer mehr „Kollateral-Anzeigen" ins Haus: Denn seit 1.1.2017 kann die Polizei – was wenige wissen - auch „Nebendelikte" bestrafen.

Konkret erlaubt die 28. StVO-Novelle nämlich auch, dass „eng abgegrenzte Verwaltungsübertretungen" bestraft werden dürfen. Sprich: Nicht nur das Vergehen der Person am Steuer wird geahndet, sondern auch Beifahrer und andere Personen, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Die Delikte:

– Fahren ohne Gurt,

– Handy am Ohr,

– SMS schreiben,

– Keine Kindersicherung,

– Überladenes Fahrzeug,

– Motorradfahren ohne Helm.

Seiten der Polizei wird festgehalten, dass andere Personen als der Lenker auf den Kamerafotos „unkenntlich gemacht" würden, außer diese selbst begehen das Delikt.