Ukraine

"Putin wird verhaftet, wenn er Fuß nach Deutschland se"

Gegen Kreml-Chef Wladimir Putin liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Der deutsche Justizminister Marco Buschmann spricht nun ein Machtwort.

Wladimir Putin ist wütend. Hinter verschlossenen Türen tobt er im Kreml.
Wladimir Putin ist wütend. Hinter verschlossenen Türen tobt er im Kreml.
Alexander Zemlianichenko / AP / picturedesk.com (Symbolbild)

Laut dem deutschen Justizminister Marco Buschmann muss der russische Präsident künftig damit rechnen, sofort verhaftet zu werden, wenn er deutsches Territorium betritt. Grund dafür ist der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erlassene Haftbefehl gegen Wladimir Putin.

Der Haftbefehl war am Freitag wegen der Verschleppung tausender ukrainischer Kinder nach Russland im Ukraine-Krieg ergangen. Putin sei mutmaßlich "persönlich verantwortlich" für die "unrechtmäßige Deportation" der ukrainischen Kinder auf russisches Territorium, erklärte der IStGH und sprach von einem Kriegsverbrechen. Auch gegen die Kinderrechtsbeauftragte des russischen Präsidenten, Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, wurde Haftbefehl erlassen.

"Ich rechne damit, dass der IStGH zügig auf Interpol sowie die Vertragsstaaten zugeht und sie um eine Vollstreckung des Haftbefehls ersuchen wird", sagt Buschmann zur "Bild am Sonntag". Damit wäre Deutschland verpflichtet, den russischen Präsidenten zu verhaften und an den Strafgerichtshof zu übergeben, falls Putin tatsächlich einen Fuß in Deutschland setzen sollte. Gleiches gilt für die Schweiz, die ebenfalls Vertragsstaat des IStGH ist.

"Einschneidende Maßnahme"

Diese Ansicht teilt auch der Völkerrechtsprofessor Marcel Kau. "Der Haftbefehl ist eine einschneidende Maßnahme mit weitreichenden rechtlichen und – im Hinblick auf Putins Bewegungsfreiheit – tatsächlichen Folgen", sagt Kau.

Insgesamt sind 123 Staaten dem sogenannten Rom-Status des Internationalen Strafgerichtshofes beigetreten und haben sich damit verpflichtet, vom IStGH gesuchte Personen an den Strafgerichtshof zu übergeben. Laut Kau werde im Völkerrecht aber auch zunehmend davon gesprochen, das möglicherweise auch Nicht-Vertragsstaaten verpflichtet sein könnten, Angeklagte auszuliefern. Dies wären etwa Israel, der Sudan, die Vereinigten Staaten und Russland selbst.

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