Freispruch im Zweifel

Prozess um Bandenkrieg: "Bei Allah, steche dir in Kopf"

Wilde Szenen spielten sich im Sommer ab, als sich bewaffnete Syrer und Tschetschenen in Wien bekriegten. Ein Beteiligter wurde nun freigesprochen.

Christian Tomsits
Prozess um Bandenkrieg: "Bei Allah, steche dir in Kopf"
Der schockierende Vorfall in einem Café bei der Wiener U6-Station Jägerstraße – rechts der Angeklagte, der von seinem unbeteiligten Bruder (r.) zum Gerichtsprozess begleitet wurde.
Denise Auer/zVg

Der blutige Bandenkrieg sorgte über die Sommermonate für Angst und Schrecken, mehrere Schwerverletzte und Schwerstarbeit für die Wiener Polizei, bis hin zu Mordversuchsermittlungen. Am Montag landete ein mutmaßliches Mitglied der 505er-Bande am Wiener Landl auf der Anklagebank – und wurde im Zweifel freigesprochen.

"Steche dir in den Kopf"

Im Strafantrag wurde dem arbeitslosen Syrer (19), der gerade versucht, die Schule fertigzumachen, Beteiligung bei der "Jagd auf Tschetschenen" vorgeworfen. Am 5. Juli war eine Gruppe maskierter Araber in ein Lokal bei der Jägerstraße gestürmt, drohte mit Messern bewaffnet einem jungen Tschetschenen mit den Worten "Bei Allah, ich steche dir in den Kopf".

Das mutmaßliche Motiv: Rache für eine vorangegangene Auseinandersetzung im Anton-Kummerer-Park. Dort hatten sich die Banden wenige Stunden zuvor mit Holzlatten und Gürteln geprügelt, gingen mit Pfeffersprays, Messern und Schusswaffen aufeinander los. Drei junge Syrer wurden durch Schüsse schwer verletzt. Gegen drei Tschetschenen im Alter von 28, 29 und 30 Jahren laufen Mordversuchs-Ermittlungen.

Während drei der ausgeforschten Syrer vom Lokalüberfall bereits wegen gefährlicher Drohung verurteilt wurden (zweimal 9 Monate unbedingt, einmal sieben Monate teilbedingt, Anm.), sei der wegen Drogenbesitzes vorbestrafte 19-Jährige beim Angriff nur "zufällig dabei gewesen". Er war "zur falschen Zeit am falschen Ort", so seine Verteidigerin Stefanie Lugger.

"In seiner Kultur ist es so, dass man hingeht und schaut, wenn man eine Auseinandersetzung wahrnimmt", meinte die Anwältin. Die drei Verurteilten mit den Messern will ihr Mandant nicht gekannt haben. Er habe nur seinen Onkel in einem ganz anderen Bezirk besuchen wollen, landete dann blöderweise vor Ort, redete er sich heraus.

Richter ärgerte sich über Angeklagten

"Ich würde mir das überlegen, ob Sie mich komplett für dumm verkaufen wollen", platzte dem Richter bei der leugnenden Verantwortung des Angeklagten kurzzeitig fast der Kragen. Doch dann entschied er dennoch auf einen Freispruch im Zweifel – nicht rechtskräftig. Denn auf dem Video des Vorfalls sieht man, dass er wirklich nur an der Türe stand und auch kein Messer mit hatte. Für eine Verurteilung war dem Rat das zu wenig.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Im Sommer kam es in Wien zu einem blutigen Bandenkrieg zwischen Syrern und Tschetschenen, der mehrere Schwerverletzte und umfangreiche Polizeiarbeit zur Folge hatte.
    • Ein 19-jähriger Syrer, der wegen Beteiligung an einem Angriff angeklagt war, wurde nun im Zweifel freigesprochen, da er laut Videoaufnahmen nur an der Tür stand und kein Messer bei sich hatte.
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