Niederösterreich
Prozess nach Leonie-Tod geht nächste Woche nicht weiter
Eine Erkrankung der Richterin stoppte diese Woche den Prozess im Fall Leonie. Fix ist: Auch nächste Woche wird nicht weiterverhandelt.
Eigentlich hätte am Donnerstag im dritten Stock des Wiener Straflandesgerichtes ein Urteil im Fall Leonie fallen sollen, doch die drei Prozesstage am Dienstag, Mittwoch und das Finale am Donnerstag waren bereits am Montag abgesagt worden - mehr dazu hier.
Der Grund: Die vorsitzende Richterin ist erkrankt. Auf Nachfrage gab Gerichts-Vizepräsidentin Christina Salzborn bekannt, dass auch nächste Woche fix nicht verhandelt werden kann.
Schwierige Terminplanung
"Gerade im Schwurgericht ist die Terminfindung sehr schwer, da ja die gleiche Jury zum Einsatz kommen muss. Das heißt, man muss einen neuen Termin finden, wo alle drei RichterInnen, die VerteidigerInnen, die Staatsanwaltschaft und alle Geschworenen und letztlich auch der/die Dolmetscherin Zeit haben, weiters die ZeugInnen und allfällige Sachverständige, so nicht schon alle gehört wurden, zusätzlich braucht man einen Saal, in dem ein Schwurgericht möglich ist", so Salzborn am Freitag.
Somit kann es es frühestens ab 17. Oktober weitergehen, wobei noch spätere Termine aus jetziger Sicht nicht unwahrscheinlich sind. Somit verlängert sich das quälende Warten für die Eltern von Leonie, die seit über 15 Monaten auf Gerechtigkeit hoffen.
23-Jährigem droht "Frack"
Wie berichtet hatte Leonie Ende Juni 2021 eine tödliche Dosis XTC in einer kleinen Gemeindewohnung in Wien-Donaustadt untergejubelt bekommen, die leblose Schülerin aus Tulln an der Donau wurde anschließend an einen Baum gelehnt - alles dazu hier. In der Folge wurden drei Afghanen (19, 20, 23) angeklagt - sie zeigten sich bis dato kaum bis wenig geständig (für alle drei gilt die Unschuldsvermutung).
Den Tod sollen sie jedoch nicht geplant haben, dies bewahrte sie auch vor einer Mordanklage. Dennoch ist das Strafausmaß (Anklage laut: Vergewaltigung mit Todesfolge, Anm.) gleich hoch wie bei Mord: Bis zu lebenslanger Haft erwartet den Erstangeklagten (23). Die anderen beiden Beschuldigten waren bei der mutmaßlichen Tat erst 18 Jahre alt (oder älter, aber unter 21 Jahre, Anm.), sie haben vorm Schwurgericht eine Höchststrafe von bis zu 20 Jahre zu befürchten.