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Prostituierte und Freier müssen FFP2-Maske tragen

Österreich befindet sich wieder im Lockdown "light", Bordelle und Laufhäuser bleiben dennoch zu! Sex-Arbeiter dürfen aber ihre Dienste anbieten.

André Wilding
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Bordelle und Laufhäuser sind zu - Hausbesuche von Prostituierten sind aber erlaubt.
Bordelle und Laufhäuser sind zu - Hausbesuche von Prostituierten sind aber erlaubt.
Philipp Hutter/ Symbolbild

Seit 8. Februar gilt die neue Verordnung, die erlaubt, dass körpernahe Dienstleister endlich wieder tätig sein dürfen, dazu zählen etwa Friseure, Masseure oder auch Sex-Arbeiterinnen. Prostitutionslokale, wie Bordelle oder Laufhäuser, bleiben aber auch im Lockdown "light" weiterhin geschlossen, sie gelten laut Verordnung als Freizeiteinrichtungen, Prosituierte dürfen aber wieder Hausbesuche anbieten.

Allerdings nur in Bundesländern, in denen Hausbesuche auch genehmigt sind und das sind derzeit gerade einmal die Hälfte. "Jene Bundesländer, in denen Hausbesuche zwar erlaubt sind, können auf Bundesländerebene aber festlegen, dass sie Hausbesuche derzeit trotzdem verbieten, was beispielsweise in Oberösterreich der Fall ist", erklärt Domina und Aktivistin Shiva Prugger gegenüber "Heute".

Straßenstrich erst ab Ausgangsbeschränkung erlaubt

Laut Prugger wären zwar auch Hotelbesuche erlaubt, "allerdings sind viele Hotels geschlossen und wenn, dann nur für Geschäftsreisende buchbar. Sogar der Straßenstrich wäre aktuell erlaubt, allerdings wäre dieser gerade zu der Zeit erlaubt, ab dem die Ausgangsbeschränkung beginnt, nämlich um 20.00 Uhr."

Die Berufsvertretung Sexarbeit (BSÖ) hat bereits eine Anfrage an die Wiener Stadtregierung gestellt, ob es denn nicht möglich wäre, diese Zeit während der Corona-Pandemie etwas früher anzusetzen, damit die Sexarbeiter "wenigstens einige Stunden täglich die Möglichkeit haben, legal Geld verdienen zu können".

Für viele Prostituierte würden etwa Hausbesuche aber auch gar nicht in Frage kommen und da diese für die Sexarbeiterinnen mit einem "erhöhten Sicherheitsrisiko" verbunden seien. Und: "Wenn sich ein Kunde aktuell eine Sexarbeiterin nach Hause bestellt, braucht er keinen Corona-Test, da die Dienstleistung ja in seinen privaten Räumlichkeiten stattfindet."

Auf Anfrage von "Heute" erklärt das Gesundheitsministerium: "Die Wohnung der Sexarbeiterin ist als Arbeitsort zu qualifizieren. Das bedeutet, dass – unmittelbarer Kundenkontakt vorausgesetzt – entweder ein wöchentlicher negativer Test auf SARS-CoV-2 (und MNS) durchzuführen oder eine FFP-2-Maske zu tragen ist." Shiva Prugger erklärt aber gegenüber "Heute": "Eine Sexarbeiterin darf nur zu einem Kunden nach Hause gehen, aber niemals ihre Dienste in ihrer Privatwohnung anbieten. Das ist nämlich verboten."

"Sexarbeiter sind Hygieneprofis"

Die Tatsache, dass Prostitutionslokale weiterhin geschlossen sein müssen, kann Shiva Prugger nicht nachvollziehen. "Wie ist es angesichts diese Umstandes dann verständlich und zu rechtfertigen, dass Prostitutionslokale weiterhin geschlossen bleiben, die aktuell nur betretbar wären, wenn der Kunde einen nicht mehr als 48h alten Coronatest vorweisen könnte, da er eine Betriebsstätte betreten würde, die Auflagen zu erfüllen hat?", so die Aktivistin zu "Heute".

Domina und Aktivistin Shiva Prugger
Domina und Aktivistin Shiva Prugger
privat

Körpernahe Dienstleister müssen aktuell einmal pro Woche einen Corona-Test vorweisen. "Sexarbeiter sind Hygieneprofis und sehr viele würden von sich aus freiwillig sofort bereit sein, sich öfters als einmal pro Woche, sogar vor jedem Date zu testen", so Prugger. Im Zuge der zunehmenden Testmöglichkeiten "wäre Sexarbeit, wenn sie unter strengen Testauflagen stattfinden dürfte, sehr sicher."

Laut Shiva Prugger spiele sich das große Geschäft derzeit nämlich im "illegalen, verbotenen Bereich ab, in dem es keine Coronaregeln gibt". Sexarbeit lasse sich durch Verbote nämlich nicht komplett abstellen.

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