Österreich

Professor stalkte nach Trennung "Liebe seines Lebens"

Ein Hochschul-Professor verkraftete das Beziehungsende nicht, beobachtete und terrorisierte seine Ex-Lebensgefährtin. Nun stand er vor Gericht.

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Der Hochschul-Lehrer belästigte seine Ex-Lebensgefährtin (Symbolbild).
Der Hochschul-Lehrer belästigte seine Ex-Lebensgefährtin (Symbolbild).
Getty Images

Er legte ihr Blumen und Pralinen vor die Tür, beobachtete sie und bombadierte sie mit unzähligen Nachrichten: Ein Professor musste sich nun in der Steiermark wegen beharrlicher Verfolgung über einen Zeitraum von fünf Monaten vor Gericht verantworten.

Der Mittfünfziger hatte die Trennung von seiner Ex nicht verkraftet, wie die "Kleine Zeitung" berichtet: "Als technisch-philosophischer Mensch geht es mir immer um verstehen, forschen, kapieren – wer warum etwas macht. Das ging in diesem Fall aber nicht – ich habe von ihr leider alles nur übers Papier erfahren. Den genauen Grund für die Trennung kenne ich bis heute nicht", erklärte der Angeklagte".

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    "Scheiße hab' ich gebaut. Entschuldigung, da sagt man nicht. Wenn man selbst den großen Bockmist gebaut hat, steht man dazu" - Angeklagter vor Gericht

    Sein Herz sei mit der Trennung gebrochen, "denn sie war die Liebe meines Lebens", meinte der Beschuldigte. Daher suchte der Steirer immer wieder die Nähe zu seiner Verflossenen – trotz einstweiliger Verfügung. Er beobachtetete sie von einem angrenzenden Wald aus und kündigte ihr sogar seinen Selbstmord an: "Das war nur taktisch, umbringen wollte ich mich nicht", relativierte der Professor. Doch seine Ex nahm die Drohung sehr wohl ernst und rief die Rettung.

    Vor Gericht bekannte sich der Mittfünfziger schuldig und gestand vor der Richterin: "Scheiße hab' ich gebaut. Entschuldigung, da sagt man nicht. Wenn man selbst den großen Bockmist gebaut hat, steht man dazu." Der Prozess endet mit einer Diversion: Der Professor erhält eine Probezeit auf ein Jahr, eine Weisung zur Psychotherapie und soll 300 Euro Entschädigung an sein Opfer zahlen.

    300 Euro Entschädigung für das Opfer

    Ob der Mann wirklich mit der Beziehung abgeschlossen hat, bleibt abzuwarten: Denn etwa einen Umzug – er wohnt neben der Ex-Lebensgefährtin – lehnt er ab: "Vom Kosten-Nutzen-Verhältnis her ist das nicht machbar. Ich hab' ja einen ganzen Raum voller Bücher." 

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