Wirtschaft
Probleme mit dem Flug bei easyJet? Pech gehabt!
Flugpassagiere haben in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung, sollte etwa ein Flug ausfallen. EasyJet macht es seinen Kunden aber schwer.
Bei Flugverspätungen oder Ausfällen haben Passagiere in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. Die Billig-Airline easyJet hält seine Fluggäste dabei allerdings gerne hin und hofft darauf, dass Kunden diese gar nicht erst beanspruchen, so zumindest das Ergebnis einer Untersuchung von AirHelp.
"Bei easyJet ist es Normalverbrauchern fast unmöglich, einen Schadensersatz bei Flugproblemen durchzusetzen", heißt es in einer Aussendung der Plattform, die Reisenden dabei helfen will, ihre Fluggastrechte geltend zu machen. Ohne juristische Hilfe soll easyjet nur in weniger als zwei Prozent der Fälle eine rechtsmäßig Entschädigung an ihre Kunden auszahlen.
Gemeine Taktik
"Wenn Airlines Flugverspätungen oder -ausfälle zu verantworten haben oder einen Reisenden aufgrund eines überbuchten Flugzeuges nicht befördern, müssen sie Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person auszahlen. Dafür müssen sich die betroffenen Passagiere, ganz nach geltendem Recht, lediglich mit einem Schreiben an die verantwortliche Airline wenden. In der Praxis funktioniert das leider nicht so einfach", erklärt Henrik Zillmer, CEO und Mitgründer von AirHelp.
Viele Airlines würden die rechtmäßige Auszahlung einer Schadensersatzforderung bei Flugproblemen hinauszögern oder sie komplett verweigern, ohne dafür sanktioniert zu werden. Der Grund ist dreist. "Die Fluggesellschaften sind sich bewusst, dass ein Normalverbraucher zweimal darüber nachdenkt, einen Anwalt einzuschalten oder vor Gericht gegen ein großes Unternehmen zu ziehen. Denn oft kennen Verbraucher ihre Rechte nicht und scheuen einen langwierigen und teuren Rechtsstreit", so Zillmer weiter.
Über die Umfrage: 7.103 Befragte nahmen an der Umfrage teil, die zwischen dem 31. Januar und dem 6. Februar 2018 stattfand. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Bevölkerung (ab 18 Jahren) in Deutschland, Großbritannien, Schweden, Dänemark, Italien, Norwegen und Spanien, darunter 6.648 Flugreisende. Flugstörungen sind definiert als Flüge, die annulliert, mehr als 3 Stunden verspätet oder überbucht sind.
In der Hoffnung, dass Fluggäste ihre Forderungen deshalb aufgeben, halten einige Airlines ihre Kunden eben hin. "So sparen sie viel Geld, das eigentlich geschädigten Verbrauchern zustünde", sagt der AirHelp-Chef. Aus den erhobenen Daten der Untersuchung würde zudem hervorgehen, dass den Passagieren von easyJet allein aus dem Jahr 2017 Entschädigungszahlungen in der Höhe von mehr als 120 Millionen Euro aufgrund verspäteter und ausgefallener Flüge zustehen. "Diese ungerechte Praxis der Airlines muss unterbunden werden", fordert die Plattform.
Hier werden die meisten Fluggäste abgefertigt:
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Im Falle eines verspäteten oder ausgefallenen Fluges sowie bei einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung, haben Reisende unter anderem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU liegt und, im Falle von Letzterem, die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Der Grund für die Verzögerung im Flugbetrieb muss durch die Airline verschuldet sein. Das Recht auf finanzielle Entschädigung kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flugtermin eingefordert werden, ansonsten verjährt dieser Anspruch.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
Tipp: Mit dem Boarding Pass Scanner von AirHelp können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr Flugproblem zu einer Entschädigung berechtigt. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline geltend zu machen.
An diesen Flughäfen ist Parken teurer als der Flug: