Österreich

Polizistin stiehlt 174.000 €, kämpft gegen Entlassung

Eine Polizistin stahl rund 174.000 Euro aus dem Tresor ihrer Schwiegermutter, wurde daraufhin entlassen. Nun kämpft sie gerichtlich dagegen an.

Christine Ziechert
Die Beamtin entwendete Geld und eine Goldmünze aus dem Tresor ihrer Schwiegermutter (Symbolbild).
Die Beamtin entwendete Geld und eine Goldmünze aus dem Tresor ihrer Schwiegermutter (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Sie war unbescholten, in ihrem Job als Polizistin sehr fleißig und für ihre besonderen Leistungen sogar mehrmals belobigt worden: Doch aufgrund finanzieller Probleme schmiedete eine Steirerin einen diebischen Plan.

Die Beamtin in teils unbezahlter Karenz war verzweifelt: Sie sorgte allein für ihre damals ein, vier und sechs Jahre alten Kinder, konnte Rechnungen und Kreditraten nicht mehr begleichen, berichtet die "Presse". Die vermeintliche Rettung: Ein Online-Shop für Kinder-Artikel.

1/52
Gehe zur Galerie
    <strong>17.11.2024: Heeres-Blamage: Unser Luftraum ist völlig ungeschützt.</strong> Österreich kann seinen eigenen Luftraum nicht mehr verteidigen. Die Eurofighter können nicht abheben, <a data-li-document-ref="120072835" href="https://www.heute.at/s/heeres-blamage-unser-luftraum-ist-voellig-ungeschuetzt-120072835">obwohl die Jets selbst einsatzbereit wären &gt;&gt;</a>
    17.11.2024: Heeres-Blamage: Unser Luftraum ist völlig ungeschützt. Österreich kann seinen eigenen Luftraum nicht mehr verteidigen. Die Eurofighter können nicht abheben, obwohl die Jets selbst einsatzbereit wären >>
    Bundesheer / OTS

    Beute als Startkapital für Online-Shop

    Das benötigte Startkapital, dass die Frau wieder zurückerstatten wollte, holte sie sich aus dem Safe ihrer Schwiegermutter. Als die Steirerin dort zu Besuch war, entwendete sie erst den Schlüssel aus dem Esszimmer und dann 173.600 Euro sowie eine Goldmünze aus dem Tresor. Die Wertsachen gehörten eigentlich der Schwester der Schwiegermutter, die mit ihrem Mann auf einer längeren Reise in Südafrika unterwegs war.

    Insgesamt fünf Personen kannten das Versteck des Schlüssels. Als das Fehlen des Geldes bemerkt wurde, beteuerten alle Verdächtigen ihre Unschuld. Daher wurde vereinbart, dass sich alle fünf den Verlust aufteilen. Diese Vereinbarung setzte die diebische Polizistin wiederum unter Druck, sie gab die Tat schließlich gegenüber ihrer Schwiegermutter zu, so die "Presse".

    Polizistin wegen schweren Diebstahls verurteilt

    Die Steirerin gab das Bargeld zurück, das noch übrig war, und versprach, den restlichen Schaden wiedergutzumachen. Ihr Pech: Einer der fünf Verdächtigen hatte die Polizei über den Diebstahl informiert, die Beamten tauchten im Haus der Schwiegermutter auf. So gab es kein Entkommen für die dreifache Mutter, sie wurde angezeigt.

    Das Landesgericht Leoben verurteilte die Beamtin wegen schweren Diebstahls zu zehn Monaten bedingter Haft. Auch die Bundesdisziplinarbehörde schaltete sich ein: Die Frau wurde schuldig gesprochen, ihre Dienstpflicht verletzt zu haben. Sie habe nicht darauf geachtet, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihres Amtes erhalten bleibe – sie wurde entlassen.

    Beamtin legte Beschwerde gegen Entlassung ein

    Doch die Steirerin legte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein, die Strafe wurde auf fünf Monatsbezüge Geldstrafe reduziert. Die Begründung: Die Polizistin habe zwar eine schwere Pflichtverletzung begangen, aber sie bereue so tief, dass keine Strafe nötig sei, um sie von weiteren Taten abzuhalten. Eine Entlassung "zur Abschreckung anderer Exekutivorgane" sei keinesfalls zu rechtfertigen.

    Damit war die Causa aber nicht erledigt: Denn der Disziplinar-Anwalt beim Innenministerium brachte den Fall vor den Verwaltungsgerichtshof. Dieser kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Erstens ist demnach der Milderungsgrund des bisher ordentlichen Lebenswandels und der unbeanstandeten Dienstverrichtung rechtswidrig. Denn seinen Dienst ordentlich zu erfüllen, gehört bei Beamten zum ordentlichen Lebenswandel.

    Entlassung aus generalpräventiven Gründen möglich

    Zweitens lasse der geschmiedete Plan, das hinausgezögerte Gestehen und der hohe Betrag (mehr als zur Abdeckung der Schulden benötigt) auf eine "nicht unbeträchtliche kriminelle Energie schließen". Bei besonders schweren Dienstpflichtverletzungen sei eine Entlassung daher sehr wohl aus generalpräventiven Gründen möglich. Nun geht der Fall wieder ans Verwaltungsgericht zurück.