Steiermark
Polizist verstorben – Anwältin glaubt an Mordfall
Manfred G. brach plötzlich zusammen und starb. Laut Obduktion ein natürlicher Tod, doch die Hinterbliebenen des Beamten können dies nicht glauben.
Im Oktober 2022 wurde Manfred G., Fachbereichsleiter der Landesverkehrsabteilung, tot auf dem Boden seiner Kanzlei im Polizeistützpunkt Graz-West vorgefunden. Der Vorfall ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft bereits abgeschlossen. Doch viele offene Fragen zur Todesursache und den Geschehnissen sind für die Verbliebenen nicht zufriedenstellend geklärt.
Laut "Kleiner Zeitung" ergab die Obduktion des Beamten "keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden". Der Polizist sei nach gesundheitlichen Problemen am Herzen zusammengebrochen. Verletzungen an der Haut und ein Einriss der Bandscheibe, sowie eine Verletzung am Rückenmark, würden sich alle auf einen Sturz zurückführen lassen.
Anwältin glaubt nicht an Sturz
Die Rechtsanwältin Karin Prutsch-Lang vertritt die Lebensgefährtin von Manfred G. und kann den Ermittlungsergebnissen nichts abgewinnen. Mit einem Fortführungsantrag will sie weitere Ermittlungen anstoßen. "Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Erwägungen, welche seitens der Staatsanwaltschaft Graz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu Grunde gelegt wurden. Aktenkundige und für die Beweiswürdigung insgesamt erhebliche Beweisquellen blieben unausgeschöpft", argumentiert sie im Antrag. Besonders zu hinterfragen sei die Ursache der massiven Verletzungen. Diese lassen sich, so ihre Ansicht, nicht mit einem einfachen Sturzgeschehen in Einklang bringen.
"Bin sicher, es war Mord"
Die Gerichtsmedizin habe eine Fraktur des fünften Halswirbels festgestellt. Diese würde eine große Wucht beim Aufprall voraussetzen, etwa bei einem Sturz aus einer erhöhten Position, und spreche gegen einen natürlichen Tod ohne Fremdeinwirkung, so die Anwältin. Für Prutsch-Lang bleibt nur ein Rückschluss: "Ich bin sicher, es war Mord."
Besonders zu hinterfragen ist laut Anwältin die Ursache der massiven Verletzungen. Diese lassen sich, so ihre Ansicht, nicht mit einem einfachen Sturzgeschehen in Einklang bringen.
Zu kritisieren sei auch das Vorgehen am Fundort – so sei die Spurensicherung in der Polizeiinspektion unterblieben. Die Staatsanwaltschaft Graz erklärt zu der Causa gegenüber der "Kleinen Zeitung": "Der Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens ist eingelangt." Eine Entscheidung stehe noch aus.