Steiermark
Er erschoss Kollegen, doch Polizist muss nicht in Haft
Im September kam es in der Grazer Polizeischule zu einem tragischen Unfall. Der Übungsleiter tötete einen Kollegen mit einer scharfen Waffe.
Im Herbst des Vorjahres kostete ein tragisches Missgeschick eines Einsatztrainers einem 27-jährigen Kollegen das Leben. Der 40-Jährige dürfte vergessen haben, seine eigene Waffe gegen ein Trainingsstück auszutauschen. Als er seinen Schülern dann etwas zeigen wollte, feuerte er seinem Kollegen in den Rücken. Am Freitag musste sich der Beamte vor Gericht verantworten. Er wurde schuldig gesprochen und wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe zahlen.
"Selbstverständlich" bleibe bei der Version, die er bereits im September bei seiner Einvernahme schilderte, erklärte er am Freitag vor Gericht. Der Angeklagte ist umfassend geständig und gibt an, einen Fehler begangen zu haben. Laut APA kam es zum Unglück bei einem Einsatztraining in den verzweigten Kellerräumlichkeiten der Landespolizeidirektion in Graz. Geleitet wurde die Übung vom 40-Jährigen, daran beteiligt waren vier Beamte der Bereitschaftseinheit.
Vergessen, Waffe zu tauschen
Zwar tauschte der Angeklagte vorschriftsmäßig sämtliche Dienstwaffen seiner Kollegen gegen Rotwaffen – diese können keine Schüsse abgeben – seine eigene Waffe hatte er aber vergessen. "Leider Gottes niemand", antwortete der 40-Jährige auf die Frage, wer ihn kontrolliert habe. Weil das nicht geschah, nahm die Übung den dramatischen Verlauf. Die Staatsanwaltschaft Graz und ein Sachverständiger für Schusswaffen untersuchten kurz nach dem Vorfall bereits die Räumlichkeiten und die eingesetzten Waffen wurden sichergestellt.
Im Zuge der Übung in einem Gang, wollte der Angeklagte der Gruppe demonstrieren, dass sich das spätere Opfer in einer gefährlichen Position befindet. Um das zu unterstreichen, richtete der 40-Jährige seine Waffe auf ihn und drückte ab. Laut seiner Aussage habe er geglaubt, selbst eine Übungswaffe in Händen zu halten. Der 27-jährige Polizist erlag noch an Ort und Stelle seinen Verletzungen.
Mann darf Polizist bleiben
Beamte des Landeskriminalamtes Oberösterreich, die mit den Ermittlungen betraut waren, schildern den Angeklagten laut Angaben des ORF Steiermark als "von Beginn an kooperativ". Er habe in seiner Einvernahme "nicht beschönigt, nichts abgestritten", heißt es. Der Richter hielt dem Mann dessen Unbescholtenheit und seine umfassende Kooperation mit den Ermittlern zugute. Auch die Tatsache, dass er sich freiwillig an die Eltern des Opfers gewandt hatte, wertete das Gericht als mildernden Umstand. Durch das Urteil darf der Mann Polizist bleiben. Der 40-Jährige nahm das Urteil an.