Süßes oder Saures?

Polizei warnt! Diese Halloween-Streiche sind strafbar

Am Donnerstag ist Halloween! Dann ziehen wieder Verkleidete durch die Straßen und wollen Süßes. Doch die Polizei warnt: Viele Streiche sind strafbar!
Niederösterreich Heute
29.10.2024, 06:30

Ganz schön gruselig geht es wieder zu Halloween, wenn am Donnerstag in der Nacht vor Allerheiligen wieder Maskierte und Verkleidete durch die Straße ziehen und es heißt: "Süßes oder Saures!".

Doch beim Streichespielen ist Vorsicht geboten! Denn vieles kann nach hinten losgehen. Etwa, wenn die Streiche strafbar sind. Die Polizei Niederösterreich mahnt deshalb zur Aufmerksamkeit und appelliert an Erziehungsberechtigte, Kinder entsprechend darüber aufzuklären, was erlaubt ist und was nicht.

Sachbeschädigungen und Drohungen

Wichtig zu beachten sei etwa, dass das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, die Zerstörung von Briefkästen und Mülltonnen, aber auch Diebstähle zu strafbaren Handlungen zählen.

Ebenso ist das Bedrohen von Menschen, die keine Süßigkeiten hergeben wollen, eine strafbare Handlung werde ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Die Polizei werde an Halloween auch mit mehr Streifen im Einsatz sein und wenn nötig einschreiten.

Rechtliche Konsequenzen seien in diesen Fällen jedenfalls möglich. Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 noch nicht strafrechtlich belangt werden können, sei eine zivilrechtliche Klage zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens für Geschädigte möglich, auch die Jugendwohlfahrt werde informiert. Diese sei dazu befugt, Erziehungsmaßnahmen umzusetzen, wie etwa die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft.

Jugendschutz beachten

Außerdem erinnerte die Polizei an das Jugendschutzgesetz, wonach Alkohol erst ab 16 Jahren konsumiert, gekauft oder besessen werden darf. Unter 18 dürfen die Getränke zudem keinen gebrannten Alkohol enthalten. Tabakwaren sind für unter 18-Jährige ebenfalls nicht erlaubt.

Auch beim "Ausgang" ist Vorsicht geboten. Unter 14-Jährige dürfen ohne Begleitung nur bis 23 Uhr unterwegs sein, unter 16-Jährige nur bis 1 Uhr in der Nacht. Zwar gelte für österreichische Staatsbürger keine Ausweispflicht, im Zweifel müssen junge Menschen aber ihr Alter nachweisen können.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 29.10.2024, 10:04, 29.10.2024, 06:30
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