AK-Konsumentenschützer helfen

Pleite von Reise-Riese – das müssen Kunden nun wissen

Europas drittgrößter Reisekonzern FTI ist in die Pleite gerutscht. Die AK-Konsumentenschützer wissen, was betroffene Kunden jetzt tun können.

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Pleite von Reise-Riese – das müssen Kunden nun wissen
Der drittgrößte Reisekonzern Europas musste Insolvenz anmelden.
Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

Die FTI Touristik GmbH stellte am Montag beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Auch in Österreich hat der Konzern eine Zweigniederlassung in Linz.

Generell betroffen sind jetzt alle beim Reiseanbieter gebuchten Leistungen. Das beinhaltet unter anderem die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH und die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Der Verkauf von Reisen wurde von jenen Veranstaltern bereits eingestellt.

Noch nicht begonnene Reisen werden voraussichtlich schon ab morgen, Dienstag, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt. Laut FTI werden alle Pauschalreisen, die über die genannten Veranstalter gebucht wurden, storniert.

Die Konsumentenschützer empfehlen jetzt: umgehend mit dem jeweiligen Reisebüro oder der Plattform Kontakt aufnehmen. Veranstalter müssen für den Konkursfall nämlich vorsorgen.

Das bedeutet: Es gibt Sicherheiten für alle Zahlungen von Konsumenten. Auch die Rückreise vom Urlaubsort muss garantiert sein, wenn der Veranstalter in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Wichtig: Es sind jedoch nur Pauschalreisen abgesichert.

"Vereinzelt haben wir schon Anfragen von Konsumenten bekommen", erklärt Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz gegenüber "Heute". "Mit dem großen Ansturm rechnen wir dann, wenn die Leute merken, dass sie betroffen sind."

Sitzen Reisende am Urlaubsort fest, empfiehlt die Arbeiterkammer sofort mit dem Reisebüro oder über Notfall-Hotlines Kontakt mit den Abwicklern aufzunehmen.

Hilfe von der AK OÖ

Konsumenten können sich über die aktuelle Situation auch auf der Webseite der AK Oberösterreich informieren.

Keine Absicherung

Wenn Kunden nur einen Mietwagen, Wohnmobil oder ein Hotel gebucht haben, greift kein gesetzlicher Absicherungsschutz. Kann die Leistung nicht mehr erbracht werden und wurde bereits ein Teil oder gar alles beglichen, können solche Ansprüche nur im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

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