Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen von Signa-Gründer René Benko im März hat am Mittwoch die erste Prüfungstagsatzung am Landesgericht in Innsbruck mit einem wahren Knalleffekt begonnen. Denn René Benko ist – entgegen den Erwartungen – tatsächlich persönlich vor Gericht erschienen.
Die Gläubiger hatten in den vergangenen Wochen Gelegenheit, ihre Ansprüche gegen Benko beim Landesgericht Innsbruck anzumelden. Bisher haben insgesamt 30 Gläubiger in diesem Insolvenzverfahren Forderungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro geltend gemacht.
Benko überrascht alle
Der Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger hat in den letzten Wochen diese Forderungen geprüft und am Mittwoch vor dem Landesgericht Innsbruck erklärt, dass Ansprüche der Gläubiger im Ausmaß von etwa 47 Millionen Euro anerkannt werden. Der restliche angemeldete Forderungsbetrag in Höhe von circa 1,95 Milliarden Euro werde hingegen bestritten.
René Benko ist zur Tagsatzung zur Prüfung der angemeldeten Forderungen vor dem Landesgericht Innsbruck in Begleitung seiner Rechtsvertretung erschienen. Das persönliche Erscheinen zu diesem Termin kommt aber durchaus überraschend, da es in der Praxis häufig vorkommt, dass sich Insolvenzschuldner bei einem derartigen Termin durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Pleite-Milliardär musste bei dem Termin am Mittwoch dabei seine gesamten Finanzen offenlegen und auch mitteilen, welche Schulden und welches Vermögen er noch hat. Benko hatte laut Puls24 bereits im Vorfeld angekündigt, dass er "auf seine Mutter" angewiesen sei. Außerdem musste der 46-Jährige auch erklären, wo das Geld, das er in letzten Jahren verdient hat, hingekommen ist.
Nach Einschätzung des Kreditschutzverbands von 1870 besteht die Möglichkeit, dass sich im Verlauf dieses Insolvenzverfahrens die Höhe der festgestellten Verbindlichkeiten noch wesentlich verändern wird. Der Insolvenzverwalter erklärte zur bisher erfolgten Forderungsprüfung, dass bei einer Reihe von angemeldeten Forderungen noch weitere Unterlagen – für eine mögliche nachträgliche Anerkennung der Forderungen - von den Gläubigern nachzureichen sind.
Keine offizielle Funktion
Benko bekleidet seit vielen Jahren in Gesellschaften der Signa-Gruppe keine offizielle Funktion. Mehrere Gläubiger von Signa-Gesellschaften haben nunmehr im Verfahren des Unternehmers René Benko Forderungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro angemeldet. Dabei behaupten diese Gläubiger - zusammengefasst und vereinfacht dargestellt -, dass Herr Benko in den vergangenen Jahren, trotz der Tatsache, dass er keine gesellschaftsrechtlichen Funktionen ausgeübt hat, wesentliche Entscheidungen in den Gesellschaften der Signa-Gruppe getroffen hat.
Aufgrund dieser vermutlichen Einflussnahme seitens Benko auf wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen innerhalb der Signa-Gruppe sollen Ansprüche entstanden sein, für Benko nun mit seinem Privatvermögen haften soll. Klaus Schaller, Leiter des Kreditschutzverbandes von 1870 in Innsbruck, erklärt dazu:
"Der Insolvenzverwalter hat die Forderungen jener Gläubiger der Signa-Gesellschaften, welche persönliche Haftungen des René Benko geltend machen, bestritten. Die Gläubiger, deren Forderungen in der heutigen Prüfungstagsatzung bestritten geblieben sind, haben nun die Möglichkeit, in einem separaten Zivilprozess gegen die durch den Insolvenzverwalter vertretene Insolvenzmasse die Feststellung des im Insolvenzverfahren geltend gemachten Anspruchs zu begehren."
Das Prozessrisiko in einem separaten Verfahren zur Feststellung einer bestrittenen Forderung ist für die Gläubiger als vergleichsweise hoch zu bewerten. Während die Kosten des separaten Verfahrens vom gesamten festzustellenden Forderungsbetrag berechnet werden, erhält man als Gläubiger im Insolvenzverfahren, auch bei völligem Obsiegen des Feststellungsprozesses, nur die Quote auf den festgestellten Betrag. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aus Sicht des KSV1870 unmöglich, eine Prognose über die Höhe einer möglichen Quote in diesem Insolvenzverfahren abzugeben.
Geht das separate Verfahren hingegen für die einen Feststellungsprozess anstrengenden Gläubiger verloren, haben diese die gesamten Kosten dieses Feststellungsprozesses zu tragen – und zwar ihre eigenen als auch jene der Insolvenzmasse. "Es wird spannend, ob Gläubiger, deren Forderungen heute bestritten wurden, in den nächsten Wochen diesen separaten Rechtsweg beschreiten werden. Falls derartige Prozesse angestrengt werden, ist klar, dass sowohl die Insolvenzmasse als auch die jeweiligen Gläubiger ein enormes Verfahrenskostenrisiko trifft", so Schaller.
Unternehmensfortführung und Einkommen
René Benko betreibt ein Beratungsunternehmen, das in der Vergangenheit Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Signa-Gruppe unterhielt. Aktuell liegen diese Beraterverträge aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Signa-Gruppe "auf Eis". In der Vergangenheit konnte Herr Benko im Rahmen dieses Unternehmens Umsätze in Höhe von 200.000,00 bis 300.000,00 Euro jährlich erwirtschaften. In der Verhandlung vor dem Landesgericht wurde die Möglichkeit des Fortbetriebes dieses Unternehmens während des Insolvenzverfahrens eingehend erörtert. Der Insolvenzverwalter berichtete, dass aktuell keine wesentlichen Beratungsleistungen durch Herrn Benko erbracht werden.
Der Insolvenzverwalter erklärte in der Tagsatzung, dass unter den vorgefundenen Bedingungen – keine vorhandenen Aufträge, keine Auftragsakquise – ein Fortbetrieb des betroffenen Beratungsunternehmens nicht möglich ist. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass das Unternehmen des René Benko ausschließlich Kunden aus der Sphäre der Gesellschaften der Signa-Gruppe bediente.
Trotz der Tatsache, dass der anfallende Aufwand im Betrieb minimal ist, kann ein Fortbetrieb ohne einen zu erwartenden Nachteil für die Gläubiger während des laufenden Verfahrens nicht erfolgen. Sohin ist nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters die Schließung des Beratungsunternehmens des Insolvenzschuldners insolvenzrechtlich geboten. René Benko erklärte sich mit der Schließung seines Unternehmens ausdrücklich einverstanden.
Benko ist derzeit unselbständig bei einer Gesellschaft aus der Sphäre der Laura-Privatstiftung-Gruppe beschäftigt. Den pfändbaren Teil seines Einkommens hat der Insolvenzschuldner auf das Massekonto abzuführen.
Vermögen
Der Insolvenzverwalter berichtete, dass der Schuldner über kein Liegenschaftsvermögen verfügt. Bekannt ist auch, dass René Benko keine wesentlichen Beteiligungen an österreichischen Unternehmen hält. Auf Drängen des Insolvenzrichters Hannes Seiser hat René Benko eine Aufstellung über die in seinem Eigentum stehenden beweglichen Vermögenswerte vorgelegt.
Der Insolvenzverwalter prüft aktuell die Eigentumsverhältnisse im Zusammenhang mit bei Insolvenzeröffnung vorgefundenen Fahrnissen. Sollte sich im Rahmen des Verfahrens herausstellen, dass diese Vermögenswerte im Eigentum des Insolvenzschuldners stehen, werden diese geschätzt und von der Insolvenzverwaltung einer Verwertung zugeführt.
Benko hat in der Vergangenheit beträchtliche wirtschaftliche Zuwendungen aus der Sphäre der Signa-Gruppe lukriert. Daneben gibt es – wie sich in der heutigen Tagsatzung herausstellte - Darlehenszuflüsse in Millionenhöhe, welche der Insolvenzschuldner in den Jahren vor der Insolvenzeröffnung erhalten hat. Der Insolvenzverwalter begibt sich derzeit auf Spurensuche, ob und falls zutreffend, wohin diese enormen Werte bewegt wurden.
Der Insolvenzverwalter spricht dabei von sehr umfangreichen Erhebungen und detaillierten Analysen, welche aktuell und in den nächsten Wochen und Monaten von ihm angestellt werden müssen. Spannend wird insbesondere die Klärung der Frage, ob es Vermögensbewegungen – ohne betriebliche Veranlassung – in Richtung der dem Insolvenzschuldner nahestehenden Privatstiftungen bzw. von Gesellschaften der Signa-Gruppe oder dort beteiligter Investoren gegeben hat.
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