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Pflegerin ruiniert sich Rücken – keine Entschädigung
Eine 49-jährige OÖlerin erlitt im Dienst einen Bandscheibenvorfall. Sie kann ihren Job nicht mehr ausüben, hat aber kein Anrecht auf Entschädigung.
Mehr als 17 Jahre hat die Oberösterreicherin Marie (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) als Krankenpflegerin gearbeitet. Sie mochte ihren Job immer gerne – nun kann sie ihn allerdings nicht mehr ausüben. Im "Heute"-Talk berichtet sie: "Ich war als mobile Krankenpflegerin tätig. Dabei arbeitet man alleine, ich hatte nie Hilfe bei schweren Hebe-Arbeiten. So zog ich mir einen gravierenden Bandscheibenvorfall zu. Ich hob einen Patienten aus dem Bett, als ich plötzlich unglaubliche Schmerzen hatte und mein Arm gelähmt war."
Der Bandscheibenvorfall der 49-Jährigen gilt allerdings nicht als Arbeitsunfall, ihre Rückenprobleme nicht als Berufskrankheit. Marie ist nicht mehr fähig, ihrem Beruf nachzugehen – momentan kann sie gar nicht arbeiten. "Ich bekomme aktuell noch Reha-Geld, jährlich wird mein Gesundheitszustand dann ärztlich evaluiert. Der Vorfall ist vor eineinhalb Jahren passiert, aber ich habe noch immer Schmerzen und muss starke Betäubungsmittel nehmen", berichtet die Oberösterreicherin.
Die 49-Jährige kümmert sich um eine Tochter mit einer Behinderung. Diese Aufgabe wird ihr durch die Schmerzen nun noch zusätzlich erschwert. Marie blickt in eine ungewisse Zukunft. Sie fühlt sich vom System ausgenutzt: "Das Pflegepersonal arbeitet so hart. In diesem Beruf ist eine Verletzung am Rücken praktisch vorprogrammiert. Aber wenn es dann passiert, schauen wir durch die Finger."
Die allgemeine Unfallversicherungsanstalt war für ein Statement gegenüber "Heute" bislang nicht erreichbar.