Österreich
Pflegekarenz: Hilfe im Notfall
Als sein Vater nach einem Schlaganfall plötzlich pflegebedürftig ist, steht Thomas L. vor einem Problem: „Ich bin berufstätig, mein Vater braucht Pflege. Wie soll ich das nur organisieren?", wendet er sich an die AK.
Um fürs Erste die Betreuung eines plötzlich pflegebedürftigen Angehörigen zu übernehmen und Pflege organisieren zu können, gibt es die Möglichkeit der Pflegekarenz. „Diese ist für nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe 3 und für ein bis drei Monate möglich", erklären die AK Niederösterreich-Sozialrechtsexperten. Für die vereinbarte Dauer bekommen Sie Pflegekarenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht – die Karenz muss zwischen Chef und Beschäftigtem vereinbart werden.
„Rund um das Thema Pflegekarenz und auch zur Möglichkeit einer Pflegeteilzeit beraten Sie unsere Experten sehr gerne", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos dazu unter der Telefonnummer: 057171-22 000.
(Lie)