Österreich

Pensionist (74) aus Golfclub geworfen - jetzt klagt er

Weil ihm vereinsschädigendes Verhalten vorgeworfen wird, wurde ein Kärntner aus dem Golfclub ausgeschlossen – nun klagte der 74-Jährige.

Christine Ziechert
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Mann beim Golfen.
Mann beim Golfen.
Getty Images (Symbolbild)

Mit seinem "vereinsschädigenden Verhalten" soll sich ein Kärntner ins Aus katapultiert haben: Der 74-Jährige war langjähriges Mitglied des Golfclubs Millstätter See (Ktn.). Doch im vergangenen September erhielt der Kärntner einen Brief, in dem ihm der Vorstand des Clubs mitteilte, dass er ab 1. November ausgeschlossen wird.

Nun will der Pensionist, dass der Rauswurf rückgängig gemacht wird – er klagte den Verein, berichtet die "Kleine Zeitung". Am 21. Mai werden sich die beiden Parteien vor dem Bezirksgericht Spittal/Drau ein Match liefern. "Das war eine harte Geschichte und hat mich natürlich getroffen. Ich war seit 24 Jahren Mitglied im Golfclub Millstätter See, ich habe nie etwas getan, das dem Verein schaden würde", meint der leidenschaftliche Golfer zur "Kleinen Zeitung". 

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    privat
    "Um zu meinem Recht zu kommen, habe ich geklagt. Ich habe keinem etwas getan" - Golfer nach Ausschluss aus dem Club

    Der 74-Jährige vermutet, dass "private Streitigkeiten zwischen einer Person, die mir nahesteht, und einigen wenigen Vereinsmitgliedern" der Grund für seinen Ausschluss sind. "Um zu meinem Recht zu kommen, habe ich geklagt. Ich habe keinem etwas getan", so der Pensionist.

    Christian Brugger, Präsident des Golfclub Millstätter See, sieht die Causa naturgemäß völlig anders, will sich aber vor der Verhandlung "nicht groß öffentlich äußern". Wenn der 74-Jährige Auskünfte gebe, sei das seine Sache. "Er schadet damit sich selber", so Brugger zur "Kleinen Zeitung".

    Kärntner hat auch Betretungsverbot der Anlage

    Laut Beschluss des Vorstandes und der Betreibergesellschaft wurde der Kärntner nicht nur vom Verein ausgeschlossen, sondern hat auch ein Betretungsverbot für die Golf-Anlage erhalten. So etwas werde nicht leichtfertig und nicht ohne Vorliegen gewichtiger Gründe beschlossen: "Alles Weitere werden wir in der Verhandlung und gegebenenfalls danach klären", meint Brugger.