Politik

Anreize: Regierung plant, dass wir jetzt länge arbeiten

Der Fachkräftemangel wird sich in den nächsten Jahren weiter zuspitzen. Ziel ist es deswegen, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen.

Leo Stempfl
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    Am Mittwoch ging die Regierungsklausur 2023 zu Ende.
    Am Mittwoch ging die Regierungsklausur 2023 zu Ende.
    Helmut Graf

    Die Regierungsklausur in Mauerbach ging nach zweitägigen Beratungen und Expertengesprächen zu Ende. Im Fokus standen dabei natürlich die derzeit prägendsten Krisen: Energie, Inflation und Krieg. In ersteren beiden Materien zeichnet sich derzeit eine Besserung ab, die Möglichkeiten, den Krieg zu entschärfen, sind für Österreich relativ begrenzt.

    Weniger abrupt, aber nicht minder besorgniserregend sind hingegen andere Themenfelder, deren Auswirkungen wir in den nächsten Jahren zu spüren bekommen. Wer etwa in Wien mit den Öffis fährt, merkt es schon jetzt: Man wartet immer länger. Tausende Beschäftigte der Baby-Boomer-Generation gehen in den Verkehrsbetrieben demnächst in Pension. Im Beamtenapparat sieht es ähnlich düster aus.

    "Eine gesunde Wirtschaft und ein funktionierender Arbeitsmarkt sind die Grundlage für den Wohlstand und die Resilienz unseres Landes", so die Regierung in einer der Klausur folgenden Aussendung. Die Zahl der Arbeitslosen ist äußerst gering, das größere Problem sei der Mangel an Arbeitskräften. Zu diesem Aspekt hat man mehrere Maßnahmen ausgearbeitet.

    Faktisches Pensionsalter erhöhen

    Zentralster Punkt: Langfristig ist das Heranführen des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche eine der wichtigsten Maßnahmen, um besonders erfahrene Mitarbeiter länger in Beschäftigung zu halten und den Arbeits- und Fachkräftemangel weiter abzufedern. Das gesetzliche liegt derzeit bei 65 Jahren (Frauen: 60), das faktische bei 61,8 bzw. 59,8 Jahren.

    Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Arbeiten im Pensionsalter attraktiver gestaltet werden. Für die Abarbeitung dieser Themen wird eine Reformgruppe eingerichtet. Sie besteht aus den Bundesministern Martin Kocher, Johannes Rauch und Magnus Brunner, den Sozialsprechern der Regierungsparteien und Experten aus Wirtschaft und Arbeitnehmern. Sie wird weitere Maßnahmen zur Linderung der Arbeits- und Fachkräfteproblems erarbeiten. Erste Ergebnisse werden im ersten Quartal 2023 erwartet.

    Konkrete Maßnahmen

    In welche Richtung diese gehen sollen, lässt sich bereits ablesen: 

    Attraktivierung der Erwerbstätigkeit parallel zum Bezug einer Eigenpension ab dem Regelpensionsalter

    Erhöhung der Anreize für einen Verbleib im Erwerbsleben über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus

    Maßnahmen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters durch Positivanreize

    Befristete Erhöhung der Anzahl und des Freibetrags für die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen

    Evaluierung weiterer bestehender Steuerbefreiungen von Lohn- und Gehaltszulagen

    Stipendium für Berufsumsteigerinnen und Berufsumsteiger in die Elementarpädagogik nach dem Vorbild des Pflegestipendiums

    Geblockte Altersteilzeit wird abgeschafft

    Schon jetzt fix ist, dass es ab 2024 keine geblockte Altersteilzeit mehr geben soll. Grundsätzlich ermöglicht die Altersteilzeit, dass ältere Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Pensionsantritt reduzieren, während ein Teil des Lohnunterschiedes durch das Altersteilzeitgeld ausgeglichen wird, ohne dass Pensions- oder andere Ansprüche verloren gehen.

    Oftmals vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteilzeit, dass Beschäftigte eine bestimmte Zeitspanne "voll“ weiterarbeiten ("Arbeitsphase“) und im darauffolgenden Zeitraum ("Freizeitphase“) überhaupt keine Arbeitsleistung mehr erbringen müssen ("geblockte Altersteilzeit"). Diese Form der Altersteilzeit entspricht in ihrem Wesen einer vorzeitigen Alterspension, wirkt sich nicht positiv auf den Arbeitsmarkt aus und soll daher nicht weiter aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

    Zukünftig soll der Zugang zu dieser Form der Altersteilzeit durch Anhebung des frühestmöglichen Zugangsalters von derzeit fünf Jahren vor Vollendung des Regelpensionsalters um sechs Monate pro Kalenderjahr, beginnend mit 1. Jänner 2024, angehoben werden.

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