Oberösterreich
Pellets-Anbieter erhöht Preis plötzlich um 65.000 Euro
Fast erpresserisch könnte man die Methoden eines Linzer Anbieters nennen. Seine Kunden sollten plötzlich das Doppelte zahlen – oder er liefere nicht.
Es ist eine bizarre Preissteigerungs-Causa: 29 Oberösterreicher bestellten im April 2022 insgesamt 166 Tonnen Pellets bei einem Linzer Anbieter – noch bevor die Preiskeule so richtig zuschlug. 300 Euro pro Tonne wollte der Anbieter dafür haben – insgesamt 49.800 Euro. Das Geschäft kam zustande, alle waren einverstanden. Doch als im August geliefert werden sollte, kam die böse Überraschung: Der Anbieter wollte plötzlich mehr als das Doppelte für die Pellets. Er stellte die Kunden sogar vor die Wahl: Entweder sie würden die 114.800 Euro (+65.000 Euro!) zahlen, oder er liefere nicht.
"Es herrscht ein unübersichtliches Preis-Chaos"
Zwei Kunden ließen sich das nicht gefallen, pochten auf den vertraglich geregelten Preis und wandten sich an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. Erst als diese das Unternehmen konfrontierten, lenkte es ein. "Das ist in doppelter Hinsicht ein großer Erfolg. Wir konnten den Konsumenten und Konsumentinnen nicht nur 65.000 Euro ersparen, sondern auch ihre Versorgungssicherheit für den bevorstehenden Winter garantieren", sagt nun dazu Ulrike Weiß, Konsumentenschutz-Leiterin in der AK. Geliefert werden die Pellets nun im Oktober.
"In Zeiten explodierender Preise wird immer mehr Druck auf die Kunden und Kundinnen ausgeübt. Es herrscht ein unübersichtliches Preis-Chaos. Es ist völlig unverständlich, wieso die Regierung nicht handelt und für faire Preise sorgt, damit die Menschen im Winter nicht frieren müssen", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Generell raten die Konsumentenschützer bei allen Arten von Preiserhöhungen oder Lieferproblemen, schriftlich die Einhaltung des Vertrags und die Lieferung in einer angemessenen Frist zu fordern.
Was betroffene Kunden tun können
Verstreiche der Termin, "sollte nochmals eine angemessene Nachfrist gesetzt und erst nach Ablauf dieser Nachfrist der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden". Das Unternehmen sollte ausdrücklich auf die Schadenersatzpflicht bei Ersatzbeschaffung hingewiesen werden, so die AK. Erst nach Aufforderung zur Vertragseinhaltung und erfolgtem Rücktritt vom Vertrag – unter Setzung angemessener Fristen – könnten Betroffene bei einem anderen Unternehmen bestellen und die Mehrkosten dieser Ersatzbeschaffung vom vertragsbrüchigen Anbieter als Schadenersatz fordern.